angesichts ihrer Äusserungen und Verteidigung dieses beamteten Typen, der einen falschen Namen benutzte. Ihre Rechtsstandards sind gewöhnungsbedürftig. Das einzige was bei der überkandidelten Präsidentin aus der porcinen Voralpen Provinz noch fehlte, wäre eine Caps-lock Anzeige an das Bundeskriminalamt.
“Don’t be shocked by the tone of my voice
Check out my new weapon, weapon of choice
Listen to the sound of my voice
You can check it on out, it’s the weapon of choice, yeah”
M J P
Staatsanwaltschaft München I
Linprunstraße 25
80335 München
23. März 2024
Guten Tag,
Hiermit stelle ich einen weiteren
Strafantrag
gegen
die Präsidentin des SG München Edith Mente wegen Beihilfe zum Betrug (§ 27 StGB).
Dies ist der vierte Strafantrag und drei vorausgehende (vom 19. Nov. 2022 und 08. Dez. 2022) wurden bislang nicht von der Staatsanwaltschaft beantwortet. Er betriff ihre frivolen Eingaben über einen Zeitraum von 30 Monden und betrifft meine Tochter.
Begründung
Ich hatte Mitte Februar 2024 eine umfangreiche Dienstaufsichtbeschwerde gegen “Richter” Ehegartner an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales per Email gesandt. Das Ministerium sah die Zuständigkeit bei der Leitung des SG München und leitete meine Beschwerde weiter.
Die Präsidentin des SG Dr. Mente antwortete schablonenhaft mit Schreiben vom 22.02.2024 und meinte, wieder einmal Beleidigungen gesehen zu haben und verwies auf § 17 AGO der bukolischen postglazialen Provinz. Ausserdem stellte sie zu meiner Erheiterung erneut eine Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden in Aussicht. Sie denkt anscheinend, Sie könne mich, der kein Jurist ist und sich so nicht den bekannten Schoten über Juristen ausgesetzt sieht, mit einer Rodomontade einschüchtern. Es wäre eine törichte Strategie.
Ich habe nach Art. 5 GG und § 193 StGB das Recht, abfällige und negative Äußerungen über den “Richter” Ehegartner zu machen, ihn einen Rassist zu nennen, einen notorischen Lügner und Urkundenunterdrücker, ihn in Misskredit zu bringen und ihn zum Rücktritt zu bewegen. Ich habe danach das Recht mich zu äußern, um den Ruf, die Autorität und die Position des “Richter” Ehegartner zu untergraben und der sich am 14. Nov. 2023 im Saal 203 in einer neuen Rolle vorstellte als Kabuki Intendant mit seinen zwei Geishas. Köstlich. Ich brauche keinen anderen “legitimen Grund”, als mich in Deutschland mit dessen Staatsbürgerschaft aufzuhalten und mich zu einem Thema von öffentlichem Interesse zu äußern. Rassismus in Deutschland und international bekannter institutioneller Rassismus insbesondere sind von öffentlichem Interesse. Kein seriöser Jurist oder bescheiden erfolgreicher Schüler der Mittelstufe würde etwas anderes behaupten. Eine Denomination “Rassist” als Beleidigung anzusehen, würde die Frage nach der Metrik aufwerfen, wann jemand als Rassist bezeichnet werden darf und wann nicht, angesichts von diversen Politikern, die andere Politiker und hier auch internationale, allen voran den ex-US Präsidenten Trump, öffentlich und straflos als Rassisten bezeichneten.
Ich stelle fest, dass die Präsidentin nicht einmal eine einzige falsche Aussage von mir zu nennen in der Lage ist. Meiner Erfahrung nach ist eine solche Vagheit in einer Verleumdungsdrohung ein untrügliches Zeichen für eine lästige und aggressive juristische Entgleisung. Hier ihre Gleichgültigkeit gegenüber gelinde gesagt Unregelmässigkeiten durch einen karrieregeilen Richter, der in der zivilisierten Welt aus dem Amt befördert würde.
Dabei kann ich auf Fakten verweisen, die – amüsanterweise – genau in den von ihr an die Staatsanwaltschaft gesandten Kommunikationen (siehe Akte Az. 845 Ds 259 Js 153060/20) von mir zu finden sind. (Siehe die Anlage mit 8 Dokumenten) Doch bevor ich darauf eingehe, sei festgestellt, der Präsidentin schäbiges Verhalten ist ein weiterer Beleg, wie wichtig in diesem seltsamen Land endlich ein Anti-SLAPP Gesetz ist. Siehe ‘Anti-SLAPP: EU protection against legal actions that silence critical voices’ im Anhang Dok 9. Es heisst dort u.a.:
“Nach der Abstimmung im Ausschuss sagte der Berichterstatter Tiemo Wölken (S&D, Deutschland): “SLAPP-Klagen sind eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit und untergraben ernsthaft die Grundrechte auf Meinungsäußerung, Information und Vereinigung. Sie sind eine Form der juristischen Schikane und ein Missbrauch des Rechtssystems, der zunehmend von mächtigen Personen und Organisationen genutzt wird, um sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Das Ziel einer SLAPP ist nicht, den Fall zu gewinnen, sondern viele Journalisten und Aktivisten einzuschüchtern und davon abzuhalten, Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, was zu einer Selbstzensur führt. Unsere Gerichte sollten nicht als Spielwiese für mächtige Einzelpersonen, Unternehmen und Politiker angesehen werden und nicht für persönliche Vorteile missbraucht werden.”
Die im Anhang rot hervorgehobenen Fälle betreffen alle meine tibetische Tochter. Es sind fünf Fälle. Systematisch wurde sie durch “Richter” Ehegartner, den ich faktenbezogen und nach meinem Empfinden – gewonnen u.a. aus dem angenehmen Umstand auf drei Kontinenten gelebt zu haben – als Rassisten ansehe, betrogen. Die Präsidentin konnte dies aus den Dokumenten sehenden Auges wahrnehmen und lesen. Stattdessen hub sie in Lady Macbeth Manier von Juni 2020 bis (bislang mir bekannt) Nov. 2022 mit eingesprenkeltem Shit Talk (siehe Anklageschrift Az. 813 Ds 259 Js 202987/21, S. 2 Punkt 2 und der nicht einmal der Staatsanwaltschaft auffallen wollte) zu einer Vendetta an und demonstrierte ihre Gleichgültigkeit. “Genau diese fehlende Verbindung zur Wahrheitsfindung, diese Gleichgültigkeit gegenüber der Realität, ist für mich das Wesen des Bullshits”, so der verstorbene Princeton Universität Prof. Frankfurt.
a) Auffallend beim Fax vom 19. Feb. 2020 (Anlage Dok. 1) ist der Umstand, dass oben vom SG handschriftlich der Zusatz “s.a. S 42 AS 515/15”angebracht wurde. Das Az. betrifft den ersten Fall (von zwei) des Diebstahls von Ferienverdienst meiner Tochter durch das JC. Dieser wurde erst nach vier Jahren zurückgezahlt und dies auch nur weil ich an der Sache dranblieb. Richter E. hätte sie in der Schublade verschwinden lassen. Es gibt keinen Unterschied zum zweiten Fall von Ferienverdienst Diebstahl Az. S 42 AS 2594/16 (Dok. 2 – Fax v. 07. März 2020) Allenfalls war eventuell in jenem Sommer das Wetter anders als im Jahr zuvor. “Richter” E. unterdrückte zwei Dokumente und verweigerte standhaft die Einsicht in die Email Server Logs des JC (auf dem Server der Bundesagentur Arbeit). Er verweigerte auch das Recht auf Vernehmung der Urkundenunterdrückerin beim JC, Frau Strama, die sich in ihrem Büro einschliessen muss. In einer weiteren Klage dazu (S 42 AS 1297/20) wurde die Präsidentin von einer erneuten Urkundenunterdrückung durch diesen “Richter” E. Informiert. (Siehe Dok 4 vom 16. Juni 2020, Dok 5 vom 21. Juli 2020, Dok 6 vom 28. Dez. 2020 und Dok 7 – Fax vom 01. Juli 2022) Darin bezeichnete ich “Richter” E. faktenbezogen und korrekt als Lügner.
b) Aus dem Fax vom 07. März 2020 (Dok 2) konnte die Präsidentin auch entnehmen, dass es bzgl. des Untermietvertrags meiner Tochter seltsam zuging und deutlicher wurde sie von mir schon im Fax vom 23. Okt. 2019 (Dok. 3) davon in Kenntnis gesetzt. Ein Untermietvertrag, der laut JC nicht existiert, dann existiert und Monate später wieder nicht existiert. Ein Richter, der kein Rassist ist, fragt in einem solchen Fall nach, warum eine JC Mitarbeiterin den Untermietvertrag als “unglaubwürdig” bezeichnet. “Richter” und Rassist Ehegartner war dies gleichgültig. Betrug ist auch anscheinend in der Bananenrepublik kein Betrug, solange er unter € 750,- liegt. In einer weiteren Klage dazu (S 42 AS 709/21) wurde die Präsidentin von einer erneuten Urkundenunterdrückung durch diesen “Richter” E. Informiert. (Siehe Dok 7 – Fax vom 01. Juli 2022) Darin bezeichnete ich “Richter” E. faktenbezogen und korrekt als Lügner.
c) In dem Fax v. 07. März 2020 (Dok. 2) und schon zuvor am 23. Okt. 2019 (Dok 3) wurde sie informiert über die Klage zur Erstattung der Kosten für einen Tablet Computer (Az. S 42 AS 992/18) Noch deutlicher konnte sie aus meiner Strafanzeige gegen diesen “Richter” E. vom 28. Dez. 2020 (Dok 6) Details dazu entnehmen. Es heisst dort:
“Im Fall S 42 AS 992/18 (Tabletkosten für widerliche Migrantentochter) lehnt dieser “Richter” Ehegartner die Übernahme der Kosten ab. Der Kauf war notwendig, nachdem die völlig verblödete Beamtentype des JC, Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck, hodenlos unter falschem Namen “C. Paucher” eine verleumderische Anzeige an die Polizei München per Email sandte.”
Bekanntlich wurde der Rassist Jürgen Sonneck bis hinauf in das OLG München in drei Fällen gedeckt. Das BMAS schwieg, liess ihn aber Mitte 2017 abziehen vom JC. Die Präsidentin o.a. sollte/n auch vorsichtig sein, meine Bezeichnung “Rassist Jürgen Sonneck” mit einer Strafanzeige zu verfolgen. Das würde 200%ig in die Hose gehen. Stichwort “Kommunikation von zwei JC Mitarbeitern im Fall Az. 18 Ns 112 Js 170286/14 – OLG 15 Ss 340/15”.
Was aber sagt es über den Charakter von Lady Macbeth Mente aus, wenn sie im Schreiben vom 02.06.2020 und 03.07.2020 an die Staatsanwaltschaft sich schützend vor den bayerischen beamteten Trottel Jürgen Sonneck mit seinem alias C. Paucher stellt? In einem zivilisierten Land wäre hier der vorzeitige Ruhestand versüsst durch das Geschenk eines La-Z-Boys für die Präsidentin angesagt, damit sie die Tramonti geniessen kann.
d) Die promovierte Präsidentin (ihre Doktor These wäre interessant zu wissen) wurde per Email im Okt. 2019 (Dok 3 – Fax an das Billiglohn Ministerium BMAS und Dok 5) informiert, dass Klagen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und Kostenübernahme für ein Vorstellungsgespräch meiner Tochter seit Jahren herumliegen. Ebenso, dass Antrag auf Akteneinsicht meiner Anwältin über drei Monate nicht beantwortet wird durch diesen “Richter”. Was soll man von einem solchen Gericht halten?
e) Der Präsidentin wurde auch Beleg geliefert über die notorischen und perfiden Lügen des “Richter” E. (Dok 6) im Fall S 42 AS 165/17. Dessen Lügenpalette wurde ihr im Fax vom 01. Juli 2022 (Dok 7) mitgeteilt. Zu meiner Erheiterung wandte sie sich diesmal an die wohnortnahe (!) Polizei im Nov. 2022 und sah in der Bezeichnung ‘Lügner’ eine Beleidigung. (Dok 8) Ein seltsames Verhältnis zur Ethik und Rechtschaffenheit mit dem die Präsidentin sich präsentiert.
Die Präsidentin hat ausserdem eine delikate Affinität zu Rassisten angesichts ihrer Äusserungen und Verteidigung dieses beamteten Typen, der einen falschen Namen benutzte. Ihre Rechtsstandards sind gewöhnungsbedürftig. Das einzige was bei der überkandidelten Präsidentin aus der porcinen Voralpen Provinz noch fehlte, wäre eine Caps-lock Anzeige an das Bundeskriminalamt.
Ich stelle nebenbei noch fest, dass im SG der Präsidentin es offenbar gleichgültig ist, dem § 81 ZPO zu folgen, nach dem ein Gericht bei Anwaltsvertretung mit diesem kommuniziert und nicht unter Ausschluss dessen mit dem Kläger, und der § 671 BGB ist obsolet im SG, weswegen es zur Wiederaufnahme in den drei Fällen kommen wird!
Eine Präsidentin eines Gerichts hat sich entsprechend des Council of Europe in der ‘STELLUNGNAHME Nr. 19 (2016)’ zu ‘DIE ROLLE DER GERICHTSPRÄSIDENTEN’ zu engagieren und zu eruieren, ob nicht doch Fehler vorliegen. So sind ebenda einige Aufgaben u.a. unter II aufgelistet:
Die Rolle der Gerichtspräsidenten besteht darin,
- das Gericht und die anderen Richter zu repräsentieren;
- die wirksame Arbeitsweise des Gerichts zu gewährleisten und somit den Dienst an der Gesellschaft zu verbessern;
- Rechtsprechungsaufgaben wahrzunehmen.
Unter V. Schlussfolgerungen und Empfehlungen liest man dort weiter:
3. In ihren Beziehungen zu den Medien sollten die Gerichtspräsidenten das Informationsinteresse der Gesellschaft im Auge behalten und gleichzeitig der Unschuldsvermutung, dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aller am Verfahren beteiligten Personen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungen gebührend Rechnung tragen (Absatz 12). Die Gerichtspräsidenten, die über die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz des Gerichts wachen, sollten ihrerseits die interne Unabhängigkeit der Richter an ihren Gerichten achten (Absatz 13).
Hier hat die Präsidentin auf ganzer Linie versagt.
“Eines der hervorstechendsten Merkmale unserer Kultur ist, dass es so viel Bullshit gibt. Jeder weiß das. […] Aber wir neigen dazu, die Situation als gegeben hinzunehmen. […] Infolgedessen haben wir kein klares Verständnis davon, was Bullshit ist, warum es so viel davon gibt oder welche Funktionen er erfüllt.” So beginnt Princeton Universität Prof. Frankfurt sein Essay ‘On Bullshit’ und Gershman von der Elisabeth Haub School of Law at Pace University (in: Rudolph Giuliani and the Ethics of Bullshit) fragt, “Angenommen, die Ethikregeln gelten, sind die Disziplinarorgane in der Lage, den Schwachsinn der Juristen aufzudecken?”
Wo sind Disziplinarorgane in Deutschland zu finden? Im Accountability sink (https://www.amazon.de/Decisions-Nobody-Made-Dan-Davies/dp/1788169549/)? Ist die Remonstration im deutschen Beamtenrecht mit seinen Regelungen in § 63 BBG und § 36 BeamtStG von irgendeiner Bedeutung?
(signed)
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Anlage: 8 Dokumente vom Zeitraum Feb. 2020 bis Nov. 2022 und Pdf “Anti-SLAPP: EU-Schutz vor Klagen die kritische Stimmen zum Schweigen bringen” des Europäischen Parlaments.