Die Präsidentin des SG München hat eine delikate Affinität zu Rassisten

angesichts ihrer Äusserungen und Verteidigung dieses beamteten Typen, der einen falschen Namen benutzte. Ihre Rechtsstandards sind gewöhnungsbedürftig. Das einzige was bei der überkandidelten Präsidentin aus der porcinen Voralpen Provinz noch fehlte, wäre eine Caps-lock Anzeige an das Bundeskriminalamt. 

“Don’t be shocked by the tone of my voice
Check out my new weapon, weapon of choice
Listen to the sound of my voice
You can check it on out, it’s the weapon of choice, yeah”

M J P

Staatsanwaltschaft München I 
Linprunstraße 25
80335 München 

23. März 2024

Guten Tag, 

Hiermit stelle ich einen weiteren

Strafantrag

gegen 

die Präsidentin des SG München Edith Mente wegen Beihilfe zum Betrug (§ 27 StGB).

Dies ist der vierte Strafantrag und drei vorausgehende (vom 19. Nov. 2022 und 08. Dez. 2022) wurden bislang nicht von der Staatsanwaltschaft beantwortet. Er betriff ihre frivolen Eingaben über einen Zeitraum von 30 Monden und betrifft meine Tochter.

Begründung

Ich hatte Mitte Februar 2024 eine umfangreiche Dienstaufsichtbeschwerde gegen “Richter” Ehegartner an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales per Email gesandt. Das Ministerium sah die Zuständigkeit bei der Leitung des SG München und leitete meine Beschwerde weiter.

Die Präsidentin des SG Dr. Mente antwortete schablonenhaft mit Schreiben vom 22.02.2024 und meinte, wieder einmal Beleidigungen gesehen zu haben und verwies auf § 17 AGO der bukolischen postglazialen Provinz. Ausserdem stellte sie zu meiner Erheiterung erneut eine Weiterleitung an die Strafverfolgungsbehörden in Aussicht. Sie denkt anscheinend, Sie könne mich, der kein Jurist ist und sich so nicht den bekannten Schoten über Juristen ausgesetzt sieht, mit einer Rodomontade einschüchtern. Es wäre eine törichte Strategie. 

Ich habe nach Art. 5 GG und § 193 StGB das Recht, abfällige und negative Äußerungen über den “Richter” Ehegartner zu machen, ihn einen Rassist zu nennen, einen notorischen Lügner und Urkundenunterdrücker, ihn in Misskredit zu bringen und ihn zum Rücktritt zu bewegen. Ich habe danach das Recht mich zu äußern, um den Ruf, die Autorität und die Position des “Richter” Ehegartner zu untergraben und der sich am 14. Nov. 2023 im Saal 203 in einer neuen Rolle vorstellte als Kabuki Intendant mit seinen zwei Geishas. Köstlich. Ich brauche keinen anderen “legitimen Grund”, als mich in Deutschland mit dessen Staatsbürgerschaft aufzuhalten und mich zu einem Thema von öffentlichem Interesse zu äußern. Rassismus in Deutschland und international bekannter institutioneller Rassismus insbesondere sind von öffentlichem Interesse. Kein seriöser Jurist oder bescheiden erfolgreicher Schüler der Mittelstufe würde etwas anderes behaupten. Eine Denomination “Rassist” als Beleidigung anzusehen, würde die Frage nach der Metrik aufwerfen, wann jemand als Rassist bezeichnet werden darf und wann nicht, angesichts von diversen Politikern, die andere Politiker und hier auch internationale, allen voran den ex-US Präsidenten Trump, öffentlich und straflos als Rassisten bezeichneten.

Ich stelle fest, dass die Präsidentin nicht einmal eine einzige falsche Aussage von mir zu nennen in der Lage ist. Meiner Erfahrung nach ist eine solche Vagheit in einer Verleumdungsdrohung ein untrügliches Zeichen für eine lästige und aggressive juristische Entgleisung. Hier ihre Gleichgültigkeit gegenüber gelinde gesagt Unregelmässigkeiten durch einen karrieregeilen Richter, der in der zivilisierten Welt aus dem Amt befördert würde.

Dabei kann ich auf Fakten verweisen, die – amüsanterweise – genau in den von ihr an die Staatsanwaltschaft gesandten Kommunikationen (siehe Akte Az. 845 Ds 259 Js 153060/20) von mir zu finden sind. (Siehe die Anlage mit 8 Dokumenten) Doch bevor ich darauf eingehe, sei festgestellt, der Präsidentin schäbiges Verhalten ist ein weiterer Beleg, wie wichtig in diesem seltsamen Land endlich ein Anti-SLAPP Gesetz ist. Siehe ‘Anti-SLAPP: EU protection against legal actions that silence critical voices’ im Anhang Dok 9. Es heisst dort u.a.:

“Nach der Abstimmung im Ausschuss sagte der Berichterstatter Tiemo Wölken (S&D, Deutschland): “SLAPP-Klagen sind eine Bedrohung für die Rechtsstaatlichkeit und untergraben ernsthaft die Grundrechte auf Meinungsäußerung, Information und Vereinigung. Sie sind eine Form der juristischen Schikane und ein Missbrauch des Rechtssystems, der zunehmend von mächtigen Personen und Organisationen genutzt wird, um sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Das Ziel einer SLAPP ist nicht, den Fall zu gewinnen, sondern viele Journalisten und Aktivisten einzuschüchtern und davon abzuhalten, Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, was zu einer Selbstzensur führt. Unsere Gerichte sollten nicht als Spielwiese für mächtige Einzelpersonen, Unternehmen und Politiker angesehen werden und nicht für persönliche Vorteile missbraucht werden.”

Die im Anhang rot hervorgehobenen Fälle betreffen alle meine tibetische Tochter. Es sind fünf Fälle. Systematisch wurde sie durch “Richter” Ehegartner, den ich faktenbezogen und nach meinem Empfinden – gewonnen u.a. aus dem angenehmen Umstand auf drei Kontinenten gelebt zu haben – als Rassisten ansehe, betrogen. Die Präsidentin konnte dies aus den Dokumenten sehenden Auges wahrnehmen und lesen. Stattdessen hub sie in Lady Macbeth Manier von Juni 2020 bis (bislang mir bekannt) Nov. 2022 mit eingesprenkeltem Shit Talk (siehe Anklageschrift Az. 813 Ds 259 Js 202987/21, S. 2 Punkt 2 und der nicht einmal der Staatsanwaltschaft auffallen wollte) zu einer Vendetta an und demonstrierte ihre Gleichgültigkeit. “Genau diese fehlende Verbindung zur Wahrheitsfindung, diese Gleichgültigkeit gegenüber der Realität, ist für mich das Wesen des Bullshits”, so der verstorbene Princeton Universität Prof. Frankfurt.

a) Auffallend beim Fax vom 19. Feb. 2020 (Anlage Dok. 1) ist der Umstand, dass oben vom SG handschriftlich der Zusatz “s.a. S 42 AS 515/15”angebracht wurde. Das Az. betrifft den ersten Fall (von zwei) des Diebstahls von Ferienverdienst meiner Tochter durch das JC. Dieser wurde erst nach vier Jahren zurückgezahlt und dies auch nur weil ich an der Sache dranblieb. Richter E. hätte sie in der Schublade verschwinden lassen. Es gibt keinen Unterschied zum zweiten Fall von Ferienverdienst Diebstahl Az. S 42 AS 2594/16 (Dok. 2 – Fax v. 07. März 2020) Allenfalls war eventuell in jenem Sommer das Wetter anders als im Jahr zuvor. “Richter” E. unterdrückte zwei Dokumente und verweigerte standhaft die Einsicht in die Email Server Logs des JC (auf dem Server der Bundesagentur Arbeit). Er verweigerte auch das Recht auf Vernehmung der Urkundenunterdrückerin beim JC, Frau Strama, die sich in ihrem Büro einschliessen muss. In einer weiteren Klage dazu (S 42 AS 1297/20) wurde die Präsidentin von einer erneuten Urkundenunterdrückung durch diesen “Richter” E. Informiert. (Siehe Dok 4 vom 16. Juni 2020, Dok 5 vom 21. Juli 2020, Dok 6 vom 28. Dez. 2020 und Dok 7 – Fax vom 01. Juli 2022) Darin bezeichnete ich “Richter” E. faktenbezogen und korrekt als Lügner.

b) Aus dem Fax vom 07. März 2020 (Dok 2) konnte die Präsidentin auch entnehmen, dass es bzgl. des Untermietvertrags meiner Tochter seltsam zuging und deutlicher wurde sie von mir schon im Fax vom 23. Okt. 2019 (Dok. 3) davon in Kenntnis gesetzt. Ein Untermietvertrag, der laut JC nicht existiert, dann existiert und Monate später wieder nicht existiert. Ein Richter, der kein Rassist ist, fragt in einem solchen Fall nach, warum eine JC Mitarbeiterin den Untermietvertrag als “unglaubwürdig” bezeichnet. “Richter” und Rassist Ehegartner war dies gleichgültig. Betrug ist auch anscheinend in der Bananenrepublik kein Betrug, solange er unter € 750,- liegt. In einer weiteren Klage dazu (S 42 AS 709/21) wurde die Präsidentin von einer erneuten Urkundenunterdrückung durch diesen “Richter” E. Informiert. (Siehe Dok 7 – Fax vom 01. Juli 2022) Darin bezeichnete ich “Richter” E. faktenbezogen und korrekt als Lügner.

c) In dem Fax v. 07. März 2020 (Dok. 2) und schon zuvor am 23. Okt. 2019 (Dok 3) wurde sie informiert über die Klage zur Erstattung der Kosten für einen Tablet Computer (Az. S 42 AS 992/18) Noch deutlicher konnte sie aus meiner Strafanzeige gegen diesen “Richter” E. vom 28. Dez. 2020 (Dok 6) Details dazu entnehmen. Es heisst dort:

“Im Fall S 42 AS 992/18 (Tabletkosten für widerliche Migrantentochter) lehnt dieser “Richter” Ehegartner die Übernahme der Kosten ab. Der Kauf war notwendig, nachdem die völlig verblödete Beamtentype des JC, Nazi-Stil Verbrecher Jürgen Sonneck, hodenlos unter falschem Namen “C. Paucher” eine verleumderische Anzeige an die Polizei München per Email sandte.”

Bekanntlich wurde der Rassist Jürgen Sonneck bis hinauf in das OLG München in drei Fällen gedeckt. Das BMAS schwieg, liess ihn aber Mitte 2017 abziehen vom JC. Die Präsidentin o.a. sollte/n auch vorsichtig sein, meine Bezeichnung “Rassist Jürgen Sonneck” mit einer Strafanzeige zu verfolgen. Das würde 200%ig in die Hose gehen. Stichwort “Kommunikation von zwei JC Mitarbeitern im Fall Az. 18 Ns 112 Js 170286/14 – OLG 15 Ss 340/15”. 

Was aber sagt es über den Charakter von Lady Macbeth Mente aus, wenn sie im Schreiben vom 02.06.2020 und 03.07.2020 an die Staatsanwaltschaft sich schützend vor den bayerischen beamteten Trottel Jürgen Sonneck mit seinem alias C. Paucher stellt? In einem zivilisierten Land wäre hier der vorzeitige Ruhestand versüsst durch das Geschenk eines La-Z-Boys für die Präsidentin angesagt, damit sie die Tramonti geniessen kann.

d) Die promovierte Präsidentin (ihre Doktor These wäre interessant zu wissen) wurde per Email im Okt. 2019 (Dok 3 – Fax an das Billiglohn Ministerium BMAS und Dok 5) informiert, dass Klagen zur Wahrnehmung des Umgangsrechts und Kostenübernahme für ein Vorstellungsgespräch meiner Tochter seit Jahren herumliegen. Ebenso, dass Antrag auf Akteneinsicht meiner Anwältin über drei Monate nicht beantwortet wird durch diesen “Richter”. Was soll man von einem solchen Gericht halten?

e) Der Präsidentin wurde auch Beleg geliefert über die notorischen und perfiden Lügen des “Richter” E. (Dok 6)  im Fall S 42 AS 165/17. Dessen Lügenpalette wurde ihr im Fax vom 01. Juli 2022 (Dok 7) mitgeteilt. Zu meiner Erheiterung wandte sie sich diesmal an die wohnortnahe (!) Polizei im Nov. 2022 und sah in der Bezeichnung ‘Lügner’ eine Beleidigung. (Dok 8) Ein seltsames Verhältnis zur Ethik und Rechtschaffenheit mit dem die Präsidentin sich präsentiert.

Die Präsidentin hat ausserdem eine delikate Affinität zu Rassisten angesichts ihrer Äusserungen und Verteidigung dieses beamteten Typen, der einen falschen Namen benutzte. Ihre Rechtsstandards sind gewöhnungsbedürftig. Das einzige was bei der überkandidelten Präsidentin aus der porcinen Voralpen Provinz noch fehlte, wäre eine Caps-lock Anzeige an das Bundeskriminalamt. 

Ich stelle nebenbei noch fest, dass im SG der Präsidentin es offenbar gleichgültig ist, dem § 81 ZPO zu folgen, nach dem ein Gericht bei Anwaltsvertretung mit diesem kommuniziert und nicht unter Ausschluss dessen mit dem Kläger, und der § 671 BGB ist obsolet im SG, weswegen es zur Wiederaufnahme in den drei Fällen kommen wird!

Eine Präsidentin eines Gerichts hat sich entsprechend des Council of Europe in der ‘STELLUNGNAHME Nr. 19 (2016)’ zu ‘DIE ROLLE DER GERICHTSPRÄSIDENTEN’ zu engagieren und zu eruieren, ob nicht doch Fehler vorliegen. So sind ebenda einige Aufgaben u.a. unter II aufgelistet:

     Die Rolle der Gerichtspräsidenten besteht darin,

  • das Gericht und die anderen Richter zu repräsentieren;
  • die wirksame Arbeitsweise des Gerichts zu gewährleisten und somit den Dienst an der Gesellschaft zu verbessern;
  • Rechtsprechungsaufgaben wahrzunehmen.

Unter V. Schlussfolgerungen und Empfehlungen liest man dort weiter:

3. In ihren Beziehungen zu den Medien sollten die Gerichtspräsidenten das Informationsinteresse der Gesellschaft im Auge behalten und gleichzeitig der Unschuldsvermutung, dem Recht auf ein faires Verfahren und dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aller am Verfahren beteiligten Personen sowie der Wahrung der Vertraulichkeit der Beratungen gebührend Rechnung tragen (Absatz 12). Die Gerichtspräsidenten, die über die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Effizienz des Gerichts wachen, sollten ihrerseits die interne Unabhängigkeit der Richter an ihren Gerichten achten (Absatz 13).

Hier hat die Präsidentin auf ganzer Linie versagt. 

“Eines der hervorstechendsten Merkmale unserer Kultur ist, dass es so viel Bullshit gibt. Jeder weiß das. […] Aber wir neigen dazu, die Situation als gegeben hinzunehmen. […] Infolgedessen haben wir kein klares Verständnis davon, was Bullshit ist, warum es so viel davon gibt oder welche Funktionen er erfüllt.” So beginnt Princeton Universität Prof. Frankfurt sein Essay ‘On Bullshit’ und Gershman von der Elisabeth Haub School of Law at Pace University (in: Rudolph Giuliani and the Ethics of Bullshit) fragt, “Angenommen, die Ethikregeln gelten, sind die Disziplinarorgane in der Lage, den Schwachsinn der Juristen aufzudecken?”

Wo sind Disziplinarorgane in Deutschland zu finden? Im Accountability sink (https://www.amazon.de/Decisions-Nobody-Made-Dan-Davies/dp/1788169549/)? Ist die Remonstration im deutschen Beamtenrecht mit seinen Regelungen in § 63 BBG und § 36 BeamtStG von irgendeiner Bedeutung?

(signed)

______________

Anlage: 8 Dokumente vom Zeitraum Feb. 2020 bis Nov. 2022 und Pdf “Anti-SLAPP: EU-Schutz vor Klagen die kritische Stimmen zum Schweigen bringen” des Europäischen Parlaments.

LLMs zu SG München “Richter” Ehegartner

Es ging um den Fall Regelsatz – Unterschied zwischen SGB II und SGB XII. Die Komödie ist hier beschrieben und hier.

Prompt

Das Gesetz sieht vor, dass das Urteil am Tag des Abschlusses der mündlichen Verhandlung oder an einem unverzüglich zu bestimmenden Termin verkündet wird. Was sagt das über einen Richter aus, der von der Verkündung des Urteils absieht und darauf hinweist, dass das Urteil per Brief zugestellt wird?

Gemini

Hier folgt der rechtliche Aspekt, wenn ein Richter die Urteilsverkündung verweigert:

  • Abweichung vom Verfahren: Das Gesetz schreibt vor, dass das Urteil am Tag des Abschlusses des Verfahrens oder zu einem bald danach angesetzten Termin verkündet wird. Eine Verzögerung der Urteilsverkündung und die alleinige Berufung auf eine schriftliche Mitteilung weicht von diesem Standardverfahren ab.
  • Transparenzbedenken: Die Aufgabe des Richters besteht darin, das Urteil in öffentlicher Sitzung zu verkünden. Diese öffentliche Verkündung sorgt für Transparenz und ermöglicht es den Beteiligten, das Urteil aus erster Hand zu erfahren.

Daher ist es bedenklich, wenn sich ein Richter ausschließlich auf ein schriftliches Urteil stützt, ohne es vor Gericht zu verkünden:

  • Mangelnde Transparenz: Die Zurückhaltung der Urteilsverkündung kann geheimnisvoll wirken und das unmittelbare Verständnis der Entscheidung für die Beteiligten erschweren.
  • Fehlerkommunikationspotenzial: Sich ausschließlich auf ein schriftliches Urteil zu verlassen, kann im Vergleich zu einer klaren mündlichen Verkündung zu Fehlinterpretationen oder Verzögerungen beim Verständnis des Urteils führen.

Mögliche Erklärungen (müssen weiter untersucht werden):

  • Fallkomplexität: In außergewöhnlich komplizierten Fällen kann der Richter zusätzliche Zeit für die Fertigstellung des schriftlichen Urteils benötigen, was zu einer Verzögerung der Verkündung führt.
    Verfahrenstechnische Besonderheiten: Bestimmte Gerichtsverfahren in bestimmten Ländern können Ausnahmen zulassen, bei denen eine schriftliche Zustellung ausreichend ist.

Empfohlenes Vorgehen:

  • Obwohl das Gesetz eine rechtzeitige Verkündung vorschreibt, können bestimmte Situationen eine leichte Verzögerung rechtfertigen. Es ist jedoch nicht ideal, ganz auf eine gerichtliche Entscheidung zu verzichten und sich ausschließlich auf eine schriftliche Mitteilung zu verlassen.

Hier ist ein entscheidender Punkt:

Wenn Sie sich in einer Situation befinden, in der der Richter das Urteil nicht verkündet, ist es ratsam, Ihren Rechtsvertreter zu konsultieren. Er kann sich nach den Gründen für die Verzögerung erkundigen und sicherstellen, dass Ihre Rechte während des gesamten Prozesses gewahrt bleiben.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rechtssysteme zwar der rechtzeitigen Verkündung von Urteilen Vorrang einräumen, dass aber außergewöhnliche Umstände zu einer kurzen Verzögerung führen können. Wird jedoch die Verkündung vor Gericht vollständig umgangen und ausschließlich auf eine schriftliche Mitteilung zurückgegriffen, weicht dies vom Standardverfahren ab und wirft Fragen der Transparenz auf. In solchen Situationen wird empfohlen, einen Juristen zu konsultieren.

ChatGPT

Die Praxis der Urteilsverkündung kann in den einzelnen Rechtssystemen unterschiedlich sein, und die spezifischen Verfahren können von der Gerichtsbarkeit und der Art des Falles beeinflusst werden. Wenn das Gesetz vorsieht, dass das Urteil am Tag des Abschlusses der mündlichen Verhandlung oder zu einem unmittelbar festgelegten Termin verkündet werden soll, bedeutet dies im Allgemeinen, dass das Verfahren zügig und transparent ist.

Wenn ein Richter davon absieht, das Urteil mündlich zu verkünden, und sich stattdessen dafür entscheidet, es schriftlich zu übermitteln, kann dies auf besondere Umstände oder Verfahrensregeln in diesem Gerichtsbezirk zurückzuführen sein. Der Richter kann sich für diese Methode entscheiden, weil er z. B. zusätzliche Zeit benötigt, um die vorgelegten Beweise sorgfältig zu prüfen, ein umfassendes Urteil zu verfassen oder sich mit komplexen Rechtsfragen auseinanderzusetzen.

In solchen Fällen wird von dem schriftlichen Urteil erwartet, dass es dieselben Informationen und Begründungen enthält, die auch mündlich vorgetragen worden wären. Es ist wichtig, dass das schriftliche Urteil klar, detailliert und gut begründet ist und den beteiligten Parteien ein umfassendes Verständnis der Entscheidung ermöglicht.

Wenn es Bedenken oder Einwände gegen diese Art der Urteilszustellung gibt, müssen die beteiligten Parteien diese möglicherweise auf dem Rechtsweg klären, z. B. indem sie Rechtsmittel einlegen oder das Gericht um Klärung bitten. Es ist immer wichtig, die spezifischen rechtlichen Vorschriften und Verfahren des jeweiligen Gerichts zu konsultieren, um die Auswirkungen der Entscheidung des Richters, das Urteil per Brief zu versenden, zu verstehen.

. . . . . . . . .

Prompt

According to the law, the judgment shall be pronounced on the date on which the oral proceedings are concluded or on a date to be set immediately. What does it say about a Judge who refrains from pronouncing the judgment and points out that the judgment will be sent by letter?

Gemini

Here’s what the law states about a judge withholding judgment pronouncement:

  • Deviation from procedure: The legal requirement specifies pronouncing the judgment on the date of the concluded proceedings or a scheduled date soon after. Delaying the pronouncement and solely relying on a written notification deviates from this standard procedure.
  • Transparency concerns: A judge’s role involves delivering the verdict in open court. This public pronouncement ensures transparency and allows parties involved to witness the judgment firsthand.

Therefore, a judge solely relying on a written verdict without pronouncement in court raises concerns:

  • Lack of transparency: Withholding the pronouncement can appear secretive and hinder immediate understanding of the decision for the involved parties.
  • Potential for miscommunication: Solely relying on a written judgment might lead to misinterpretations or delays in comprehending the ruling compared to a clear oral delivery.

Possible explanations (need further investigation):

  • Case complexity: In exceptionally intricate cases, the judge might require additional time to finalize the written judgment, leading to a delay in pronouncement.
  • Procedural technicality: Specific legal procedures in certain jurisdictions might allow for exceptions where written notification is sufficient.

Recommended course of action:

  • While the law emphasizes a timely pronouncement, specific situations might warrant a slight delay. However, complete absence of an in-court judgment and solely relying on written communication is not ideal.

Here’s a crucial point:

  • If you are facing a situation where the judge refrains from pronouncing the judgment, it’s advisable to consult with your legal representative. They can inquire about the rationale behind the delay and ensure your rights are protected throughout the legal process.

In conclusion, while legal systems prioritize timely pronouncement of judgments, exceptional circumstances might lead to a brief delay. However, completely bypassing the in-court pronouncement and solely relying on written communication deviates from standard procedure and raises transparency concerns. Consulting with a legal professional is recommended in such situations.

ChatGPT

In legal systems, the practice of delivering judgments may vary, and the specific procedures can be influenced by the jurisdiction and the type of case. Generally, when the law stipulates that judgment should be pronounced on the date of concluding oral proceedings or on an immediately set date, it implies a timely and transparent process.

If a judge refrains from pronouncing the judgment orally and instead opts to send it by letter, it may be due to specific circumstances or procedural rules in that jurisdiction. The judge may choose this method for reasons such as the need for additional time to carefully consider the evidence presented, draft a comprehensive judgment, or address legal complexities.

In such cases, the written judgment sent by letter is expected to convey the same information and reasoning that would have been presented orally. It is essential for the written judgment to be clear, detailed, and well-reasoned, providing the parties involved with a thorough understanding of the decision.

If there are concerns or objections to this method of delivering judgment, parties involved may need to address them through appropriate legal channels, such as filing appeals or seeking clarification from the court. It’s always important to consult the specific legal rules and procedures applicable in the relevant jurisdiction to understand the implications of the judge’s decision to send the judgment by letter.

IN DER PERSON DER AMANUENSIS FINDET MARTINA MUSATI IHRE ERFÜLLUNG

ursprünglich veröffentlicht am 25.8.2012 und dann kam in 2019 eine Email von Google über Removal of blog post. Der beanstandete Blog Post “Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie.” Zunächst nur in Grossbritannien geblockt! Mittlerweile von Google deleted. Siehe:

https://www.lumendatabase.org/notices/search?utf8= &term=http%3A%2F%2Fmeinjobcenter. blogspot.com%2F2017%2F11%2Fklage-wg-notigung-gg-martina-musati.html&sort_by=

https://www.lumendatabase.org/notices/18274558. Er wird weiter unten wieder veröffentlicht. In Deutschland ist es wichtig, periodisch Backups von einem Blog herunterzuladen. Das geschah.

Zwei Posts löschen zu lassen? Hallo! Das musste geändert werden, auch da im März eine Verhandlung ansteht beim Provinz-bayerischen Landessozialgericht mit Az. S 20 SF 292/19 DS. Ich will wissen, wer bei Google die Löschung beantragt hat. Weiter unten sind rechtliche Aspekte aufgeführt, u.a der EGMR.

Ebenso löschte Google diesen Post. Unakzeptabel, da von literarischem Genuss. Das musste mal geträllert werden.

IN DER PERSON DER AMANUENSIS FINDET MARTINA MUSATI IHRE ERFÜLLUNG

“The height of cleverness is
to be able to conceal it.”

Francois de La Rochefoucauld

Geschätzte Frau Martina Musati,

Es ist mir ein inneres Missionsfest Sie selbst und dann noch persönlich auf den weiten Fluchten und Senken der digitalen Intertuben begrüssen zu dürfen.

Nobel ist der Weg des weiblichen Amanuensis und so habe ich angenehmerweise einen mehr oder minder wortgleichen Brief wie den vom werten Herrn M. Jäger vom Arbeitsamt vorliegen, der eine Orientierung sogleich ermöglicht. Gab es hier eine Konsultation sub rosa oder wie darf ich dies deuten? Genau gesagt habe ich hier vier Briefe mit nahezu gleichem Inhalt liegen, und ich ergreife daher die Gelegenheit, ‘Redundanz’ als das Business Modell 2012 zu küren.

Gestatten Sie mir, mich Ihrem Brief vom 16. August 2012 zuzuwenden. Sie glauben, “diffamierende Beiträge” Sie und das Jobcenter München betreffend zu sehen. Sodann haben Sie den Punkt 2 des Briefes von Herrn Jäger copy/pasted, wo es heisst: “Damit erfüllen Sie strafrechtlich den Tatbestand der Beleidigung und der üblen Nachrede” etc. etc.

Frau Martina M., so gerne es mit Leid tut, aber die Repetition eines Zirkelschlusses macht aus ihm noch kein Argument. Es geht also um Beleidigung, üble Nachrede und grob geschäftsschädigende Inhalte. Schauen wir uns die in Italique gehaltenen Punkte an:

  • Frage an das BMAS ob der Kommunikationsfähigkeit der GF Jobcenter München, Martina Musati

Ich bin nicht in der Lage, hier einen Bezug zu Beleidigung oder übler Nachrede zu sehen. Bewegen wir uns auf der gleichen Ebene der Semantik?

  • Ist es im Sinne des Steuerzahlers, dass ein Sozialgericht bemüht werden muss, nur weil die Geschäftsführerin des Jobcenters in München, Martina Musati, Bedenken hat, überhaupt einen Kontakt mit mir aufzunehmen?

Dito. Hinzu kommt, dass ich am 23. August 2012 einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht München abgegeben habe, um eine Berücksichtigung meiner GeschäftsAUSGABEN in der Berechnung der Grundversorgung zu erwirken. Sie sind sich bewusst, im öffentlichen Dienst zu sein, hoffe ich. Sie scheinen hingegen noch nicht begriffen zu haben, was eine Behörde im öffentlichen Dienst ist, denn auf Ihrem Briefkopf ist immer noch keine Emailadresse zu sehen. Begleiten Sie mich doch ins 21. Jahrhundert.

  • Ist die GF Position von Fräulein Martina Musati lediglich eine Interimslösung angesichts ihrer mangelnden Professionalität?

In der Presseinformation Nr. 1 des Jobcenter München vom 10. Jan. 2011 heisst es: “Neue Geschäftsführerin des Jobcenters München ist seit 1. Januar 2011 Martina Musati, die diese Funktion derzeit kommissarisch ausübt.”

In Bezug auf mangelnder Professionalität wie oben: Sie sind sich bewusst, im öffentlichen Dienst zu sein, hoffe ich und was kommissarisch bedeutet, wissen Sie auch, oder?

Wieso lassen Sie diesen Teil meines Posts aus?
Es handelt sich um eine falsche Berechnung eines Bewilligungsbescheids, die sich auf eine augenscheinliche Unfähigkeit ein Einnahmen/Ausgaben Spreadsheet lesen zu können begründet und sukzessiven Kommunikationsschwellen bei dem Ersuchen einer Berichtigung.

  • Könnte als Entschuldigung für Martina Musati eine restringierte Elokution angeführt werden?

Wie in Gottes Namen können Sie als Geschäftsführerin einer Behörde im öffentlichen Dienst, bezahlt von Steuergeldern, ein Kontaktersuchen verweigern? Sind Sie Brahmanin?

  • Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?

Jetzt wird es peinlich, denn wir verlassen die engen, ach so engen Grenzen der Provinz des ‘kleinen diebischen Bergvolks’. Ich kann und will nicht umhin kommen zu erwähnen, dass mir dieser Begriff unbekannt war! Er wurde mir von einem Mitarbeiter der ARGE/Jobcenter nahe gebracht! Einfach köstlich. Dessen Name? Fugetaboutit!

Meine geschätzte Frau Martina Musati, zunächst haben Sie doch erst einmal nachsehen müssen, um was es sich beim DP überhaupt handelt. Wenn sich jemand von einer Satire, die Hunderten Millionen Menschen bekannt ist und die Dilbert Satiren insgesamt äusserst amüsant sind, beleidigt fühlt, dann zeugt das zunächst einmal von einem sehr geringen Selbstwertgefühl.

copyright Scott Adams

Sind Sie der englischen Sprache mächtig und haben Sie dies gelesen??? Diese Satire basiert auf tatsächlichen Studien von Scott Adams und das Wall Street Journal befasste sich damit. Gedanklich lose verbunden ist das DP mit dem Peter Principle, das namentlich auf diesen Herren  zurückgeht. Meinen Sie, mit dem intellektuell konkurrieren zu können? Sie müssen versuchen, sich aus dem bayerischen Provinzdunst zu entfernen und weltoffen werden.

  • Armutsverwaltungskaschemme

Ich empfehle Ihnen unter www.google.de den Suchbegriff ‘armutsverwaltung deutschland’ einzugeben. ‘Armutsverwaltungskaschemme’ ist meine persönliche Meinung über das Hartz IV System und Sie werden mich niemals an meiner freien Meinungsäusserung hindern, wenn es z.B. um Institutionen und gesellschaftliche Einrichtungen geht. Es ist irrelevant, ob Ihnen der Ausdruck gefällt.

Des Weiteren sind dies Eindrücke und Beurteilungen von Individuen auf dem Internet, und diese erscheinen mir erschreckend. Sind Sie der Meinung, hier könne noch eine weitere negative Beurteilung geschäftsschädigend sein? Ich bin der festen Überzeugung, dass Menschen mit Stil, Charakter, Savoir Vivre und vor allem einer ethischen Grundeinstellung niemals für ein Jobcenter arbeiten würden.

Sie unterschlagen auch, sehr düpierend für mein Empfinden, wertvolle Passagen meiner exquisit ausgearbeiteten Elegie, die unabdingbar für einen wertfreien, unprätentiösen Genuss sind, wie ich zu sprechen mich anschicken möchte.

Wiewohl die Anwendung des Hexameters und der ersten beiden Pentameters in der Neuzeit durch Spondeen hätten ersetzt werden können, bin ich doch der Meinung das mir die Komposition in der nachfolgenden Gestalt gar vortrefflich gelungen ist:

Sollte eine ‘Eingliederungsvereinbarung’ wahrheitsgetreu sein oder ist ein subtiles Flunkern akzeptabel?

Aber was ich weitaus beklagenswerter empfinde, ist die geradezu sinnentleerende Kastration meines Gesamtwerkes als Sie die so wertvollen Abschnitte beginnend mit

Diese Möglichkeit könnte in Betracht gezogen werden nach der Veröffentlichung auf RTL TV am 16.7.12, derzufolge 4 von 5 Hartz IV Bewilligungsbescheide falsch sind….

bis zum Postende einer Nichtbeachtung aussetzen. Dieses schmerzt mich unsäglich. Shiva sei Dank, dass ich Trost finde in Albert Camus: “A guilty conscience needs to confess. A work of art is a confession.”

Lesen Sie sich diesen Post mit seinen angeführten Rechtshinweisen durch und entscheiden Sie.

Eine rein rhetorische Frage: Wie darf ich Ihre Unterlassungserklärung re. €10.000 in Bezug auf “Frau Englmaier …” und “Jobcenter Mitarbeiter sind …” verstehen? Würden die €2.000, die Frau Englmaier fordert diskontiert von Ihren €10.000, also mit anderen Worten der Englmaier Put greifen oder aggregieren sich die Jäger €10.000 mit den Englmaier €2.000 und Ihren €10.000 zu summa €22.000 oder sind aus dem 2. Jäger Brief weitere €10.000 zu addieren zu sodann insgesamt €32.000? Ich bitte um Elaboration. Vielleicht ad calendas graecas.

Ach hätten Sie nur auf La Rochefoucauld gehört. Darf ich auf Ihre Klage hoffen?

Mit besten Grüssen & 22.5% better than my very bestest

. . . . . . . . . . . . . . . .

Hier nun der zweite Post, den Google löschte.

Das Ansinnen des ledigen Fräuleins Martina Musati trägt alle Züge des #Aufschrei. Es ist intellektuell amorph, zickenhaft und lässt jegliche Sozialkompetenz vermissen. Oder ist Lobotomie der dernier cri mittlerweile bei Fräuleins?

Von Google kommend. Mehr hier:

http://meinjobcenter.blogspot.com/2017/11/klage-wg-notigung-gg-martina-musati.html 
Dieser Link beinhaltet defamierende und verleumende Aussagen Martina  Musati’s gegenueber (Z.B.: Auffallend ist des ledigen Fräulein Musatis  Ermangelung an ‘Cultural Capital’, wie es der französische Sozialphilosoph  Pierre Bourdieu erkenntniserweiternd formulierte, ….. das Fräulein Musati  desavouiert sich in ihrem vierseitigen Erpresserbrief in für mich als  Chevalier peinlich anmutendem Lapsus, wenn sie den Satz “Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?” gelöscht  sehen möchte..)

“A woman’s demand for emancipation and her qualification for it are in direct proportion to the amount of maleness in her.”
Otto Weininger, Sex and character

“Wittgenstein was very much against women’s suffrage for no particular reason except that ‘all women he knows are such idiots’.”
Ray Monk, Ludwig Wittgenstein: The Duty of Genius

Guten Tag bei Google,

Besten Dank für Ihre Email an uns in Sachen ‘Removal’ Antrag. Als literarischer Produzent des Blog Posts “Klage wg. Nötigung gg. Martina Musati. Mildernd ihr Mangel an Bourdieuschen Cultural Capital und damit Hindernis am Heiratsmarkt laut Harvard Studie” vom 29. Nov. 2017 erlaube ich mir dazu Stellung zu nehmen und tue dies, um so mehr als es das Sujet gebietet, selbstverständlich als Chevalier. Vorab jedoch gilt festzustellen:

Der Beschwerende will einen Blog Post gelöscht sehen, der eine Klage beim Sozialgericht München gegen eben diesen Beschwerenden beinhaltet und sonst keinen weiteren Inhalt aufweist! Hier sollten die Alarmglocken schrillen.

Die Klage basiert in essentiell literarischen Teilen auf ‘Masculine Domination – Pierre Bourdieu (Translated by Richard Nice)’ und als Pdf auf den galaktischen Interrohren zu finden. Empfehlenswert für arrivierte Internet-Proletarier ist hier Google; Deutsche bevorzugen, wie mir gesagt wurde, den europäischen Suchmaschinengigant ‘Quaero’, doch ich mag mich irren.

Ich unterstelle aus dem Kontext emanierend, die Beschwerde stammt aus der Feder des ledigen im prä-menopausalen Lebensalter sich befindenden Fräuleins Martina Musati, bis ca. Juni 2015 Chefin der neoliberalen Billig-Lohn Kaschemme Jobcenter München und hernach Wechsel zur Agentur für Arbeit in Daimler-Town.

Es schmerzt mich als Chevalier und glühender Proponent der 50%igen Frauenquote ungemein vernehmen zu müssen, dass besagter Blog Post “defamierende und verleumende Aussagen Martina Musati’s gegenueber” enthalte. Man sollte meinen, eine solch verkürzte Sichtweise ist heutzutage obsolet, belegt sie doch wieder einmal des österreichischen Philosophen Otto Weiningers Einschätzung in “Sex and Character”:

“… it is always the case that the female expects from man the clarification of her data, the interpretation of her henids. It is almost a tertiary sexual character of the male, and certainly it acts on the female as such, that she expects from him the interpretation and illumination of her thoughts.”

So solls denn sein. Des französischen Philosophen, Soziologen und Anthropologen Pierre Bourdieus Konzept des “Social” und “Cultural Capitals” als diffamierend zu bezeichnen, zeugt von peinlicher Ignoranz und national-teutonischer Bigotterie. Und Bourdieu kennt den Grund für dieses “petite bourgeoisie” Modikum:

“Continuously under the gaze of others, women are condemned constantly to experience the discrepancy between the real body to which they are bound and the ideal body towards which they endlessly strive. Needing the gaze of others to constitute themselves, they are continuously oriented in their practice by the anticipated evaluation of the price that their bodily appearance, their way of bearing and presenting it, may receive (hence the more or less marked propensity to self-denigration and to the embodiment of social judgement in the form of physical embarrassment and timidity).”

Und das ist nicht so einfach mit fortschreitendem Alter und Ablauf des weiblichen Mindest-Haltbarkeitsdatums. Zum Thema “Cultural Capital” gibt Bourdieu zu bedenken:

“Possession of strong cultural capital is not enough in itself to give a woman access to the conditions of real economic and cultural autonomy with respect to men.”

Des Fräuleins völlige Misrepresentierung des Inhalts des Blog Posts (eine Klage bei Gericht wohlgemerkt!) basierend auf intellektueller Atrophie, im Übrigen typisch bei Beamten, bestätigt einmal mehr den genialen Philosophen der Alpen-Republik Otto Weininger:

“A being like the female, without the power of making concepts, is unable to make judgments. In her “mind” subjective and objective are not separated; there is no possibility of making judgments, and no possibility of reaching, or of desiring, truth.”

Wenn attraktive Mit-Fünfzigerin (?) den Satz “Ist Martina Musati gar ein weiterer Beleg für die Validität des Dilbert Principle?” gelöscht sehen möchte, dann lässt zunächst einmal Betteridge’s Law grüssen und weiters ist das Dilbert Principle ein anerkanntes Business Prinzip/Phänomen, das vielleicht noch nicht in den Schrebergarten der flotten Dame gedrungen ist.

Das Ansinnen des Beschwerenden trägt alle Züge des #Aufschrei. Es ist intellektuell amorph, zickenhaft und lässt jegliche Sozialkompetenz vermissen. Oder ist Lobotomie der dernier cri mittlerweile bei Frauen? Es bestätigt den Lindy Effect (Taleb 2007) des ledig seins über einen solchen Zeitraum. Das ledige Fräulein Martina belegt in ihrer Ignoranz von Bourdieu einmal mehr unwissend eine weitere Observation von Otto Weininger:

“The vast majority of women have never paid special attention to art or to science, and regard such occupations merely as higher branches of manual labour, or if they profess a certain devotion to such subjects, it is chiefly as a mode of attracting a particular person or group of persons of the opposite sex.”

Unter ‘Conclusion’ in ‘Masculine Domination’ antizipierte Pierre Bourdieu korrekt:

“When a scientific analysis of a form of domination is made publicly available, this necessarily has social effects, but they may run in two opposing directions: it may either symbolically rein force domination, when its findings seem to confirm or inter sect with the dominant discourse (whose negative verdicts often take the appearance of a pure constative recording), or help to neutralize it, rather like the revelation of a state secret, by favouring the mobilization of the victims. It is therefore exposed to all kinds of misunderstandings, easier to foresee than to dispel in advance.”

Um diese Fallgruben des Missverstehens, so typisch für Frauen, zu umgehen, sind wir Männer da:

“Why become well-versed in science and the arts if not to impress a lovely little woman?” ― Leopold von Sacher-Masoch, Venus in Furs. 

In diesem Sinne lade ich die ledige Mamsell Martina zu einem erkenntniserweiternden Pläuschchen bei Platenkuchen und Muckefuck über Bourdieu und cis-gendered Themata.

Salvatorische Klausel: Sollte ledige Dame auf einer Löschung des Blog Posts insistieren, sollte sie Klage oder Strafanzeige einlegen.

Ich darf mein Bedauern ausdrucken, dass Google mit einer solchen Burlesque in der Merkelschen Bananen Republik bemüht wird.

Cheers,

Hier ist Martina Musati. Was nicht alles eine Feuchtigkeitscreme bewirken kann. Ja ja, das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Frauen ist so eine Sache.

Hier nun die rechtlichen Aspekte

FALL OOO FLAVUS UND ANDERE / RUSSLAND beim EGMR

(Anträge Nr. 12468/15 und 2 andere – siehe Liste im Anhang)

URTEIL

Artikel 10

  • Freiheit des Empfangs und der Weitergabe von Informationen
  • Ungerechtfertigte pauschale Sperrung oppositioneller Online-Medien unter Verstoß gegen das Erfordernis, den beanstandeten Inhalt zu spezifizieren
  • Vorrangige Beschränkung von Veröffentlichungen in Ermangelung einer gerichtlichen Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des beanstandeten Inhalts
  • Pauschale Sperrung des Zugangs zu einer gesamten Website als extreme Maßnahme, die mit dem Verbot einer Zeitung oder eines Fernsehsenders vergleichbar ist
  • Sperrung des Zugangs zu einer gesamten Website mit der praktischen Folge, dass der Geltungsbereich der Sperrung weit über den ursprünglich beanstandeten rechtswidrigen Inhalt hinausgeht Sperrung des Zugangs zu einer gesamten Website mit der praktischen Folge, dass der Geltungsbereich der Sperrung weit über den ursprünglich angestrebten illegalen Inhalt hinaus ausgedehnt wird
  • Fehlende Schutzvorkehrungen im innerstaatlichen Recht gegen übermäßige und willkürliche Auswirkungen von Sperrmaßnahmen
  • Keine gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung und Beteiligung der Eigentümer von Websites am Sperrverfahren
  • Keine Sanktionierung von Sperrmaßnahmen durch ein Gericht oder eine andere unabhängige Instanz
  • Keine vorherige Folgenabschätzung und sofortige Vollstreckung der Sperrmaßnahme, wodurch den Betroffenen die Möglichkeit genommen wird, Rechtsmittel einzulegen
  • Keine konventionskonforme Prüfung durch die innerstaatlichen Gerichte konventionskonforme Überprüfung unter Berücksichtigung weniger eingreifender Mittel

Artikel 13 in Verbindung mit Artikel 10

  • Wirksamer Rechtsbehelf
  • Versäumnis der Gerichte, den Inhalt der Beschwerde zu prüfen oder die Rechtmäßigkeit oder Verhältnismäßigkeit der Auswirkungen der Sperrung zu untersuchen

. . . . . . . . . . . . .

Urteil des BGH – VI ZR 93/10 vom 25. Okt. 2011. Hier wies ich insbesondere auf die Randnummern 25, ganz besonders 27 und 31 hin.

Rn 25 bb) Allerdings wird sich bei der behaupteten Verletzung von Persönlichkeitsrechten eine
Rechtsverletzung nicht stets ohne weiteres feststellen lassen. Sie erfordert eine Abwägung
zwischen dem Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie Achtung seines
Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und dem durch Art. 5 Abs. 1
1GG, Art. 10 EMRK geschützten Recht des Providers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Ist der
Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die richtig oder falsch sein kann, ist
eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen
Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen erforderlich.

Rn 27 Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog
Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer
nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung
auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen.

Rn 31 Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die Parteien weiter hätten vor- tragen können und
vorgetragen hätten, wenn sie die oben dargestellten Maßstäbe zu dem der Beklagten obliegenden
Prüfungsvorgang in den Blick genommen hätten. Hierzu ist ihnen nunmehr rechtliches Gehör zu
gewähren.

Ebenso sei hingewiesen auf das Lebach-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Juni 1973 und hier insbesondere auf BVerfGE 35, 202, 231 f. und 233 f., das man sich bei den neoliberalen Arbeitsagenturen hinter die Ohren schreiben sollte. Darüber hinaus sei auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Februar 2017 1 BvR 2973/14 mit dem Titel “Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit”. verwiesen.

Richtig geil auf das QM-gestützte Beschwerdemanagement des Jobcenter München

und das offene Overton Window.

M J P

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München 

05. März 2024

Ich reiche hiermit ein

Klage

gegen das

Jobcenter München

und verlange den Namen und die Email Adresse des Beschwerdemanagements des JC. Meine Email vom 17. Feb. 2024 blieb wie üblich bei dem BMAS Hubsi Heil Etablissement unbeantwortet.

Begründung

Nach § 15a Abs. 1 SGB II soll ein  “Schlichtungsmechanismus unter Hinzuziehung einer bisher unbeteiligten und insofern nicht weisungsgebundenen Person innerhalb oder außerhalb der Dienststelle” mysteriöse Erscheinungen aufzuhellen in der Lage sein. Nach Abs. 2 denke ich, dies bietet einen hervorragenden Ansatz, dass “ein gemeinsamer Lösungsvorschlag entwickelt werden” kann. Auf bilateraler Ebene sozusagen.

Abs. 4 lässt auf zielorientiertes und zeitoptimiertes Procedere schliessen, so doch “spätestens mit Ablauf von vier Wochen ab Beginn” das Fenster des Diskurses absehbar ist. Ich sehe dieses Overton-Fenster als einen Ansatz, zu eruieren, welche Ideen den Bereich der Akzeptanz innerhalb der möglichen Behörden- cum Sozialgerichtspolitik einer Demokratie definieren können.

Zum weiteren Verständnis exzerpiere ich aus “Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Beschwerdemanagement und Schlichtungsverfahren im SGB II:

“… Wenn das nicht gelingt, sind die Fachkräfte auf ein funktionierendes Beschwerdemanagement und eine gute Zusammenarbeit mit externen Stellen angewiesen, damit die Zusammenarbeit im Jobcenter effektiv fortgesetzt werden kann. Oder es gibt ein Mediations- oder Schlichtungsverfahren im Jobcenter, das sie in Anspruch nehmen können. … Kommunale Jobcenter haben eigene Qualitätsmanagement-Systeme implementiert, die u.a. das Beschwerdemanagement im Jobcenter definieren und beschreiben. QM-gestütztes Beschwerdemanagement, unter das auch das KRM subsumiert werden kann, zeichnet sich grundsätzlich dadurch aus, dass ein formal geregeltes Verfahren stattfindet und dem Beschwerdeführer die Erbringung bestimmter Dienstleistungen zugesichert wird. Die Jobcenter verpflichten sich, vorgegebene Arbeitsschritte und Fristen einzuhalten. Das Beschwerdemanagement sieht vor, dass die Kunden eine Eingangsbestätigung erhalten, bei längerer Bearbeitung einen Zwischennachricht und bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Eingang der Beschwerde eine abschließende Antwort.”

Ich sehe einer Kooperation mit dem QM-gestützten Beschwerdemanagement des JC mit Vorfreude entgegen.

“Mein Justizpostfach” und DSGVO

Oh, Adressbuch gibt es auch nicht. Jedesmal Neueingabe verlangt mit Scrolling.

. . . . . . . . . .

M J P

Sozialgericht München
Richelstr. 11
80634 München 

05. März 2024

Ich reiche hiermit ein

Klage

gegen das

Jobcenter München

und verlange die Auskunft, wer in ‘Mein Justizpostfach’ aus Olaf Land hinter der Adresse “Landratsamt München Jobcenter” steckt.

Begründung

Am 20.02.2024 sandte ich aus diesem unsäglichen Vehikel ‘MJP’ eine  Test Pdf an die Adresse “Landratsamt München Jobcenter”. (Siehe Anhang) Bis heute, 05 März 2024, liegt sie dort ohne Empfangsbestätigung.

JC und seine Aussendienststelle SG München wurden von mir per Email am 22. Feb. 2024 darauf aufmerksam gemacht.

SCHWEIGEN

Wer steckt hinter dieser Adresse? Wer, genauer Name und Stelle, empfängt Sendungen? Stichwort DSGVO.