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Bundesagentur für Arbeit erheuchelt weitere persönliche Daten 06/04/2009

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Wenn man sich für einen Job bewirbt, schickt man gewöhnlich ein Anschreiben (ob Brief oder Email) und hängt einen Lebenslauf dran.         

Falsch, das kann nichts werden, wenn man es mit Qualitätsmitarbeitern der Bundesagentur für Arbeit zu tun hat. Denn hier wird gleich vorab arbeitsplatzspezifisches, sozialmilieuspezifisches, hautfarbenspezifisches und lebensumfeldspezifisches Kandidaten-Pre-Checking betrieben.

Ja und dazu wollen doch bitteschön interessierte Jobhengste oder -Stuten mehr Daten rüberwachsen lassen. Denn wir pimpen dick mit Daten bei der BAA.

Es wäre nicht die BAA, wenn es nicht customer-service-freundlich zugehen würde, und so wird man auf eine Webpage verwiesen, auf der man – bittasähr – dieses Word Doc zwecks Gleichbehandlung aller Bewerber – oh, aber ja doch

worddoc_baa 

herunter laden und ausgefüllt an die BAA senden soll. Sonst wird die Jobbewerbung nicht bearbeitet.

———

Umgestzt auf die freie Wirtschaft z.B.: Sie wollen bei uns ein Handy? Fein, hier ist der Vertrag. Oh, danke. Und bevor wir den weiterbearbeiten, geben Sie uns doch noch ein paar Daten: wo sind Sie versichert (wir lassen Sie dann ein paar Mal anrufen von Drückerkolonnen; welche Zeitschriften lesen Sie? Na wunderbar, das lässt sich doch erweitern … und wir denken, da passt noch ne kleine LV rein.

————

Wie schon hier erwähnt, wird – Rassistenland, das Dland ist – nach der Staatsangehörigkeit gefragt (sorry Türken, oder gar dunkelhäutig??? GTFO).

Und eine perfide Schnüffelorga, die die BAA ist, fragt weiter, ob man ALG II beziehe und wenn ja, bitte die Kd-Nummer angeben, you little sucker.

Das Formular ist ein klarer Gesetzesbruch inhaltlich und fordert geradezu zu juristischen Schritten auf.

Hier kommt, was so passieren kann mit den Daten:

Auf meinem CV ist eine Website für Adventure Trips in Asien angegeben, die ich seit Jahren  betreibe, und das ist auch kein Geheimnis (das CV hat offensichtlich noch niemanden von der ARGE interessiert, obwohl es dort liegt).

Am Montag, 30. September schnüffelte die BAA Nürnberg auf der Website herum, nachdem ich das Formular am 24. Sept. an Nadinchen schickte. Siehe Weblog-Auszug

screen_cap_baa 

ein Weblog ist leicht zu lesen: hier ist die Ziffernfolge 212.204.77.149 die IP-Adresse der BAA Nürnberg und die letzte Ziffernfolge gibt u.a. das Datum 2008 09 30 an.

Hier ist die ‘Who Is’ Screen Capture

scr_capwhois11

scr_capwhois21

MERKE: Wer sich bei der BAA bewirbt wird ganz nebenbei nach DDR-Methoden u.a. von Nadine Zirbes-Sala ausgecheckt. Sie schnüffelt hauptberuflich ALG II Beziehern nach. In BAA- eigentümlicher Intelligenz vermag sie nicht, sich dazu der ohnehin vorhanden Datenbank der BAA zu bedienen. Das wäre wenigstens dezenter und weniger plump gewesen.

Man war vielleicht auch bei der BAA der Meinung, das wäre nicht zu merken. Nun, hallöderchen, es gibt Apps, die senden einem ganz bequem Logauszüge in die Email-Inbox. Capisce, ragazzi e ragazze.

Und hierzu passt auch dies: Arbeitsagentur bespitzelt Arbeitslose

 

Justiziariat der Bundesagentur für Arbeit schludert bei Hausaufgaben 05/04/2009

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smokefilledroomJustiziariat  der BAA hier bei intensiver Paragraphen-Evaluierung

 

Wenn es um die Bundesagentur für Arbeit geht, dann ist es opportun die Erwartungshaltung gleich zu Beginn um ein peu zu reduzieren, um Enttäuschungen zu vermeiden.

Wenn man allerdings vom Justiziariat der BAA angeschrieben wird, dann darf man doch nun – bei Yahweh oder Yamantaka – zumindest Substanz erwarten. Doch auch hier, beklagenswerterweise, enttäuscht (?), nein, versagt die BAA. Der japanische Fachmann sagt dazu shinjirarenai.

Folgende Replik auf meine erste Antwort erhielt ich von einer Sachbearbeiterin des Justiziariats der BAA:

Sehr geehrter Herr …,

vielen Dank für Ihre Mail. Zunächst möchte ich mich für die implizierte Vermutung entschuldigen, Sie würden sich an Regeln des zivilisierten Miteinanders oder gar an moralische Werte halten. Dafür haben Sie bisher auch keinen Anlass gegeben. Daran schließt sich mein Hinweis, dass die meisten selbstverständlichen Regeln des gebotenen Anstandes nicht in Paragraphenform festgehalten sind.

Auf die §§ 185 ff StGB wird jedoch hingewiesen.

Erstaunlich finde ich, dass Sie es zwar „erhebend [finden], wenn Dinge öffentliches Gut werden“, jedoch weder Ihren Namen noch dessen Abkürzung in Ihrem Blog veröffentlichen.

Die Ihnen gesetzte Frist zur Entfernung der Mitarbeiterdaten bis zum 08.04.09 bleibt bestehen.

Ihre Sprachgewandtheit findet im Übrigen zutiefst meine Bewunderung.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Fritsch 
Sachbearbeiterin Justiziariat 
Tel.: 0228 / 713 – 1405 
Fax: 0228 / 713 – 270 1588 
mailto:eva.fritsch2@arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) 
Villemombler Str. 76 
53123 Bonn

 

Hier meine Antwort, wobei en passant zu bemerken ist, das im ersten Abschnitt die Negierung fehlt. Das ist aber nur ein Flüchtigkeitsfehler, der mir selber öfters passiert. Es müsste heissen “Sie würden sich nicht an die Regeln …”

 

Sehr geehrte Frau Fritsch,

Ganz herzlichen Dank für die schnelle Antwort auf meine Email noch am gleichen Tag und dies an einem Freitag. Dies ist umso höher zu bewerten und zu schätzen, als ich doch nun diverse Male das persönliche Privileg hatte, mit Mitarbeitern der ARGE und den hoch qualifizierten Kompetenz-Strategen der Firma Kompaqt – Kompetenzcenter 50Plus in München zu kommunizieren. Hier ist diese Arbeitshaltung leider nicht konstatierbar.

Ich persönliche empfinde als den wichtigsten Satz in Ihrer Email wo Sie schreiben “Daran schließt sich mein Hinweis, dass die meisten selbstverständlichen Regeln des gebotenen Anstandes nicht in Paragraphenform festgehalten sind.”

Sie hätten nicht besser mein inneres Empfinden ausdrücken können und meine Präferenzen im zwischenmenschlichen Umgang. Leider kollidiert dies wiederum mit meinen Erfahrungen mit den so geschätzten Mitarbeitern der ARGE und der Kompaqt. Degutante Drohungen mit § 20 Zweites Buch Sozialgestzbuch (SGB II) sind hier an der Tagesordnun, beschliessen nahezu jede Korrespondenz und lassen zumindest Zweifel aufkommen an der Verfassungskonformität. Vielleicht könnten Sie hier eine Mitarbeiterschulung in Sachen Benimm anregen.

Aber ich schweife ab und möchte mich zum Thema zurückorientieren. Vorab wiederhole ich noch einmal das Anliegen der Justizabteilung der BAA: Sie wünschen, den Namen einer Mitarbeiterin der BAA auf meinem Blog reduziert zu sehen auf die Inizialen des Nachnamens. Nur darauf bezieht sich meine folgende Replik mit Begründungen.

Sie erwähnen §§ 185 ff StGB. Dieser Paragraph behandelt das Delikt der Beleidigung.

Ich möchte den Juristen der BAA nicht die fachliche Qualifikation absprechen, denke jedoch, die §§ 185 sind nicht griffig. Die allgemeine Begründung finden Sie hier. Die Nennung eines Namens kann niemals eine Beleidigung sein, denn dies ist der legale Name des jeweiligen Individuums, festgehalten auf diversen staatlichen und rechtlichen Dokumenten.

Manche Namen mögen ja zum verhaltenen Schmunzeln Anlass geben, bei einigen wenigen kann man nur noch laut losprusten. Hier besteht die Möglichkeit der Namensänderung. Gut, ich persönlich befinde mich bei meinem Nachnamen in exquisit-privilegierter Stellung, kann man doch schliesslich sein Latinum zum Gebrauch erwecken.

Die Nennung des Namens eines/r Mitarbeiters/in der BAA, der noch dazu öffentlich zugänglich ist in voller Länge auf der Website der BAA, kann keine Beleidigung sein. Oder ist das Selbstwertgefühl von BAA-Mitarbeitern mittlerweile derart kompromitiert? Zugegebenermassen rollt der Name von Frau Zirbes-Sala nicht gerade liquide von der Zunge, aber das tut ein Doppelname nie. Er ist ja ein Konstrukt von Leuten, die sich in Ermangelung eines Titels irgendwie aus der Bürgerlichkeit exaltieren wollen.

Juristische Chancen sähe ich, wenn ich die Privatadresse von Frau Zirbes-Sala, gar mit Tel. Nr. noch, angegeben hätte. Das ist nicht der Fall.

Sie könnten – aber auch wirklich nur, wenn man der Phantasie alle Zügel nimmt – besser aufgehoben sein bei § 186. Der behandelt üble Nachrede. Sie könnten hier Anstoss nehmen an meinen Anschuldigungen der Diskriminierung und des Aussiebens. Konsultieren Sie dies bitte mit Ihrer Justizabteilung. Für Rückfragen, auch in juristischer Provenienz, stehe ich jederzeit zur Verfügung.

In meiner mir typischen Braggadocio-Manier schlage ich vielmehr – immer im Sinne, dass die Klage der BAA gegen mich schlussendlich auch erfolgreich verläuft – vor, eher die geschätzte Aufmerksamkeit einmal auf  ’Eingriff in das Persönlichkeitsrecht’ zu richten. Dies ist ein sehr weit gefasstes Recht, das nicht durch einen einzelnen Paragraphen abgedeckt ist. Doch auch hier ist man auf sehr dünnem Eis in diesem Fall, und man müsste alles schon sehr etepetete auslegen. Zu bedenken gäbe ich hier Folgendes:

2.
Der Schutzumfang des Persönlichkeitsrechts hängt maßgeblich von der Art der beeinträchtigten Persönlichkeitssphäre ab. Die Intim- oder Privatsphäre der Kläger war hier ersichtlich nicht betroffen, sondern vielmehr allein die sog. Individualsphäre in ihren beruflichen Ausprägungen. Diese schützt das Selbstbestimmungsrecht und bewahrt die persönliche Eigenart des Menschen in seinen Beziehungen zur Umwelt (Sozialsphäre), seinem öffentlichen, wirtschaftlichen, beruflichen Wirken. Der Persönlichkeitsschutz verbietet hier jedenfalls schwerwiegende Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht, insbesondere durch Stigmatisierung und Ausgrenzung (BGH NJW 2005, 592; Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rn. 87, 118 m.w.N.). Betroffen war in diesem Zusammenhang allein das berufliche Umfeld der Kläger, also ein Bereich, in dem sich ihre persönliche Entfaltung von vornherein im Kontakt mit der Umwelt vollzieht, und zwar zudem nur in einem Bereich, der ohnehin in einem bestimmten Rahmen ohnehin mit einem öffentlichen Auftreten als Rechtsvertreter der Partei verbunden ist. Eine derartig schwerwiegende Auswirkung vergleichbar mit einer Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung ist im vorliegenden Fall insofern nicht gegeben.

Siehe hier

Zu bedenken wäre auch dies:

(1) Das Recht auf Privatheit und Anonymität

Im Rahmen des Rechts auf Privatheit und Anonymität ist zunächst ein absoluter Schutz der Intimsphäre gewährleistet. Das Bayerische Oberste Landesgericht definiert die Intimsphäre als den personellen Zustand, in welchem der Mensch frei von allen sozialen Anforderungen sei (NJW 1979, 2624, 2625). Welchen Neigungen ein Mensch in diesem Zustand frönt, geht niemanden etwas an.

Jenseits der Intimsphäre beginnt ein schwieriges Kapitel der Abwägung zwischen der Medienfreiheit und dem Informationsrecht einerseits und dem Recht auf Privatheit andererseits. Grundsätzlich gilt auch hier, daß man Belästigungen in der Privatsphäre abwehren darf, daß man ein Recht am eigenen, nicht veröffentlichten Wort und am privaten Bild hat und nicht dulden muß, daß man unter Namensnennung zum Gegenstand der öffentlichen Berichterstattung gemacht wird. Uneingeschränkt gilt das indessen nur, wenn nicht Angelegenheiten von öffentlichem Interesse berührt sind. Sobald eine Person aus der Sphäre der Privatheit heraustritt, öffentliches Aufsehen erregt und zu einer Person der Zeitgeschichte wird oder gar selbst in den öffentlichen Meinungskampf eingreift, muß das Recht auf Privatheit und Anonymität abgewogen werden gegen das ein demokratisches Gemeinwesen konstituierende Informations- und Diskussionsrecht. Allein die Privatangelegenheiten ohne jeden Berührungspunkt zu einer öffentlichen Angelegenheit sind Angelegenheiten, die der öffentlichen Berichterstattung entzogen sind.

(Hervorhebungen durch mich)

Siehe hier

 

Konkludierend darf ich feststellen, dass das Anliegen der BAA dem Gemeinwohl nicht dienlich ist, vielmehr ein eitles Individualinteresse verfolgt wird, das noch dazu nicht willens ist auf Kommunikationsaufforderungen einzugehen.

Hinzu kommt, das besagte Person unter dem Vorwand der Gleichbehandlung sich weitere – für eine Stellenvermittlung völlig irrelevante – persönliche Daten erschleicht, um für die ARGE herumzuschnüffeln. Diesen Fall werde ich in einer weiteren Veröffentlichung mit voller Namensnennung offenlegen. Stichwort für Frau Zirbes-Sala: IP-Adresse!

Ich fordere also die BAA auf, gegen mich Klage zu erheben.

Ich würde allerdings den kompletten Blog deleten, wenn wir uns auf den Termin ad calendas graecas einigen könnten.

Lassen Sie mich, quasi in Parenthese anfügen, wieso ich meinen Namen nicht angebe, und die Frage meinen Sie natürlich nicht ernst. Nun, man hat im Rassisten- und Diskriminatenland D-Land (ein wunderbar lustiger Artikel zum Rassismus in D-Land z.B. in der LA Times aus dem Jahr 2007 zum Thema Doner und Doner Universität; auch der Economist ist hier sehr lesenswert, wie eigentlich die ganze hervorragende britische Presse) ab einem gewissen Alter einfach keine Chancen mehr, ein Stelle zu finden mit einer Bezahlung, von der man leben und aufbauen kann. Selbstverständlich haben Mitarbeiter der BAA und geistesverwandter Organisationen die Möglichkeit, einen eigenen Blog zu führen und hier – uneingeschränkt – und in voller Länge meinen Namen zu verwenden. Ich schlage der BAA auch Folgendes vor:

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Abschliessend darf ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Der Gedankenaustausch mit Ihnen war erfrischend anders als man es von affiliierten Organisation gewohnt ist.

Mit besten Grüssen

Kompaqt unterschlägt 10 Jahre aus Lebenslauf 03/04/2009

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RE. Die Fa. Ingeus stimmte einer Teilnahme an einem Amadeus CRS zu. Das Kompaqt Kompetenzcenter lehnt eine Teilnahme ab.

Sehr geehrter Herr Jetting,

Ich habe mit der Antwort auf Ihr Schreiben vom 18. März, in dem Sie die  Förderung  eines Amadeus Kurses ablehnten, gewartet, da Sie mich am 23. März in einem neuen Schreiben zu einem Gespräch zum Thema ‘Weiterbildung’ zum 2. April luden.

Mir unverständlich handelte dann aber unser Gespräch gestern, 2. April, nicht über Weiterbildung, und ich nehme daher dies zum Anlass hier auf Ihre Ablehnung zu antworten. Sie könnten das als Widerspruch werten; Sie haben völlige Interpretationsfreiheit.

Dankenswerterweise erhielt ich nun wie gewünscht, nach einigem – verständlicherweise – Zögern der Kompaqt die schriftliche Begründung und die deckt sich – auch dies verständlich – nicht mit dem, was Sie Anfang Februar angaben.

Hier nannten Sie als Gründe, dass nach Erfahrungen der Fa. Kompaqt die Weiterbildungsmassnahmen wenig bringen (sic!) und nicht zu einer Anstellung führten und zweitens schlugen Sie mir vor, da ich mich doch in München auskenne, solle ich doch mal bei Reisebüros herumhören. Wenn diese dann eine Einstellungszusage gäben, könne man so einen Kurs fördern. Nun kann man dies natürlich schriftlich so nicht fixieren, denn es würde ja den Verlautbarungen des Bundesamtes für Arbeit und Soziales widersprechen, in denen klar pro Weiterbildung gesprochen wird. Das Letztere würde Zweifel an der Kompetenz der Kompaqt aufkommen lassen.

Deswegen führen Sie in Ihrem Ablehnungsbescheid auch im Wesentlichen zwei Gründe an. Zum Einen hätte ich nur einige Jahre als Reiseleiter gearbeitet und zum Anderen werde die Touristikbranche zunehmend problematischer.

Ich habe in der Tat als Reiseleiter gearbeitet von 1990 bis Anfang 1998. Wir haben jetzt 2009. Was machen wir mit den Jahren dazwischen? Hier war ich als Incoming Agent bis Okt. 2005 in Nepal tätig. Ich habe die Vermutung, Sie haben sich überhaupt nicht mein CV angesehen. Diese liegt bei der Fa. Ingeus und darauf begründete sich auch die grundsätzliche Einwilligung der Ingeus zu einer Förderung.

Und wie es der Zufall will, erhalte ich am 16. März aus Ha Noi/Vietnam von einem der grössten Reiseveranstalter eine Email mit der Mitteilung, man suche einen Mitarbeiter. Meine Bewerbung läuft dort; selbstverständlich bin ich nicht der Einzige. Da es sich dort – Gott sei’s gelobt und gepfiffen – nicht um eine diskriminierende Behörde wie es die Bundesanstalt für Arbeit ist, handelt, ist das doch schon mal erfrischend.

Sie führen weiters den Rückgang im Tourismus als Grund an. Die weltweite Wirtschaft von Blaubeuern bis Auckland, von Freising bis Hawaii ist im drastischen Rückgang. Er ist nicht tourismusspezifisch. Dies kann also keine spezifische Begründung sein. Hinzu kommt, dass eben diese Gründe des weltweiten wirtschaftlichen Rückgangs Gegenstand der Förderungsmassnahmen der Bundesregierung sind. Wollen Sie diese in Frage stellen? Dann wäre Ihr Betätigungsfeld das Falsche.

Sie geben vor, ich hätte mich zu einer Kooperation mit der Ingeus geweigert. Dies widerspricht klar belegbaren Emailkorrespondenzen mit der Firma Ingeus. Ich weise dies scharf zurück.

Fazit: mittels Unterschlagung von 10 Jahren aus meinem CV “begründen” Sie eine Ablehnung. Das ist echte Kompetenz basierend auf Gleichgültigkeit.

Herr Jetting, Ihre Ablehnung ist argumentativ ein Non-Event. Das können Sie besser, und ich sehe einer Begründung mit Substanz entgegen.

Mit besten Grüssen

Justiziariat der BAA ist düpiert 03/04/2009

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Gerade kam die folgende Email herein, der zufolge die BAA ein wenig das Licht der Öffentlichkeit scheut. Par bleu, hatte ich die BAA zu einer Contretemps angetroffen??!

Sehr geehrter Herr …

Wir bedauern, dass die Vermittlungsdienste der  BA/ZAV nicht zu Ihrer Zufriedenheit ausfallen. Wir verstehen, dass Sie Ihrem Unmut darüber Ausdruck verleihen möchten. Jedoch möchten wir Sie bitten, Mitarbeiter der BA/ ZAV nicht namentlich in Ihrem Blog zu nennen.

Da Sie mit den jeweiligen Mitarbeitern ja ausführlich persönlich in Kontakt stehen, wissen die betroffenen Personen, welche Kritik Sie ihnen gegenüber jeweils anzubringen haben. Eine namentliche Nennung auf Ihrer Website ist für die Adressierung Ihrer Kritik überflüssig, und muss daher als persönlicher Angriff gewertet werden.

Wir fordern Sie daher auf, die Namen der Mitarbeiter bis zum 8.04.09 aus Ihrem Blog zu entfernen. Bitte kürzen Sie Doppelnamen mit nur einem Buchstaben ab. Sicherlich haben Sie Verständnis für diesen Schutz der Persönlichkeitsrechte, da Sie Ihren Namen in Ihrem eigenen Blog ja ebenfalls nicht nennen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen

Eva Fritsch 
Sachbearbeiterin Justiziariat 
Tel.: 0228 / 713 – 1405 
Fax: 0228 / 713 – 270 1588 
mailto:eva.fritsch2@arbeitsagentur.de

Bundesagentur für Arbeit 
Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) 
Villemombler Str. 76 
53123 Bonn

 

Sehr geehrte Frau Fritsch,

Ganz herzlichen Dank für Ihre Email, die mich inhaltlich überhaupt nicht überrascht. Ganz im Gegenteil, ich finde es erhebend, wenn Dinge öffentliches Gut werden.

Wenn Sie mir mitteilen könnten, auf welcher rechtliche Grundlage (mit Paragraphenangabe wenn es an Ihrer werten Zeit nicht gebricht) Ihr verständliches Anliegen basiert, würde ich dies wohlwollend prüfen. Ich darf jedoch jetzt schon auf eine recht geringe Affinität meinerseits hinweisen.

Mit besten Grüssen und ein schönes Wochenende wünschend,

Nadine Zirbes-Sala siebt für TUI aus 10/03/2009

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CC TUI Hannover

CC TUI Schweiz

CC ARGE München

CC Kompaqt München

 

RE: Reiseleitung für TUI

Ref. Nr. 10000-1029571584-S

 

Frau Zirbes-Sala,

 

Ich hatte mich am 23. Sept. 2008 für diese Stelle beworben. Mit Schreiben vom 01. Okt. 2008 bekam ich eine Absage.

Kurzes Recap: Am 23. Sept. 08 sende ich mein CV an Ihre Emailadresse. Wenige Stunden später antworten Sie wie folgt: “vielen Dank … für den TUI-Recruiting-Tag in Hamburg am 26.11.2008. Um die Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sicher zu stellen, möchte ich Sie bitten, zusätzlich (sic! – meine Anmerkung) zu Ihren eigenen Unterlagen unseren Personalbogen auszufüllen und an uns … zu übersenden.” Es folgte unten dann die URL zu diesem Word Doc.

Besagtes Word Doc. fragt nach den persönlichen Daten wie Geburtsdatum, Geschlecht, Anzahl der Kinder im Haushalt (!), Geburtsname (!), Staatsangehörigkeit (!), gesundheitliche Einschränkungen, “Sind Sie oder waren Sie in einer Agentur für Arbeit / Jobcenter / ARGE / Kommune arbeitslos gemeldet?  ja – nein”, “Wenn ja, bei welcher:  ___”, “Ihre Kundennummer (falls bekannt):  ____”.

 

Dies unter dem Impetus der “Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber”.

Ich bin logisch nicht in der Lage, selbst unter Aufbringung meiner grössten Phantasie, zu erkennen, wie unterschiedliche Parameter (Alter, Geschlecht, Kinder etc.) einer Gleichbehandlung dienen können. Das ist eine Contradictio in adiecto. Frau Zirbes-Sala, gewöhnen Sie sich logisches Denken an.

Man kann unterschiedliche Parameter zur Selektierung benutzen, aber doch nicht zur Gleichbehandlung. Vielleicht wollten Sie auch nur das Peter’s Principle belegen.

Ich hatte nach der Absage – und eine Absage war völlig klar nach dem Word Doc. – in einer Email nachgefragt, ob mehrere Jahre Tätigkeit als Profi-Reiseleiter (8 Monate pro Jahr) in mehreren süd-asiatischen Ländern, Initiator und Man. Director eines 250.000 Dollar Joint Venture und Incoming Agent in Nepal über mehrere Jahre, verhandlungssicheres Englisch nicht vielleicht irgenwie – unter den grössten Verrenkungen der Hirnsynapsen – eine Kongruenz für das Anforderungsprofil des Jobs erkennen lassen. In typischer Behördenplumpheit blieben Sie maulfaul und antworteten nicht.

 

Die Frage, die sich mir nun stellt – und dies werden Sie mir beantworten – nach welchen Kriterien haben Sie ausgesiebt? Die fachliche Q. kann es unmöglich sein. Ich erwarte Substanz von Ihnen, denn Sie sind von der BAA!

 

Im Schreiben Ihrer Ansage v. 01. Okt. 08 schreiben Sie “Es haben sich mehr Interessententen für die Veranstaltung beworben, als aus Kapazitätsgründen teilnehmen können.”

Dies ist eine Lüge! Ich habe diese Annonce beobachtet. Zu Zeitpunkt meiner Bewerbung hatte sie 659 Zugriffe (22. Sept.). Am 03. Nov. hatte die Annonce 1447 Zugriffe und sie war noch bis ca. 17. Nov. 2008 live auf der Website der arbeitsagentur.de.

Die gleiche Annonce war noch live auf der Website www.tui-service.com bis zum 20. Nov. 2008.

Weiters behaupten Sie im Absageschreiben “Wie bereits angekündigt, mussten wir daher in Kooperation mit dem Arbeitgeber eine Vorauswahl treffen.” Auch dies ist falsch! Sie haben das nie angekündigt.

Nun, welche Parameter waren massgeblich in der Vorauswahl und meiner Ablehnung? Alter?, Kinder? Verheiratet? Frau Zirbes-Sala, wonach haben Sie diskriminiert?

Ein frisches Wort wäre angsagt, und wie ich schon damals ankündigte: Ich melde mich in jedem Fall wieder.

KompaQt: Wir? Antworten, auf Anfragen…??? 09/03/2009

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Brigitte Holzer,

Herzlichen Dank für Ihre Einladung zum 19.3.2009. Dieser Einladung werde ich nicht nachkommen.

 

Begründung:

 

Ich hatte Sie in einer Email am 5. Februar um eine schriftliche Begründung mit Fristsetzung für die Ablehnung einer Weiterbildung (Amadeus CRS) gebeten. Sie zogen es vor, dies unbeantwortet zu lassen. Ich mache Sie aufmerksam auf:

Mitwirkungspflicht

http://www.rechtslexikon-online.de/Mitwirkungspflicht.html

Auskunftspflicht/ behördliche

http://www.rechtslexikon-online.de/Auskunftspflicht_behoerdliche.html

 

Lassen Sie mich unmissverständlich feststellen: eine vertragliche Eingliederungsvereinbarung gilt für beide Seiten. Sonst wäre es kein Vertrag, sondern ein Befehl.

Hinzu kommt, dass Sie mich am 5. Februar in das Büro der Kompaqt bestellten, um mit mir über meinen ‘Einstweiligen Rechtsschutz’ zu sprechen. Ich fand Sie und einen grauhaarigen Herren mit Nachnamen J… (Jäsing, Jelling, o.ä.) völlig unvorbereitet vor. Der Termin war eine völlige Zeitverschwendung.

Bei diesem Gespräch nannte dieser Herr ein paar Gründe für die Ablehnung, die ich in schriftlicher Form haben möchte.

Ich darf Sie weiters davon in Kenntnis setzen, dass ich mich mittlerweile an das Sozialgericht gewandt habe.

Ich fordere Sie nochmals zu einer schriftlichen Begründung der Ablehnung auf.

Oh, sind wir wichtig 27/02/2009

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Schon fast 11 Monate alt, aber dennoch köstlich zu lesen, wie wichtig sich Ingeus nimmt: eine Pressemitteilung mit Sperrfrist.

Erik, du süsser kleiner Lümmel.

Die Spielchen der Kompaqt 05/02/2009

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Nach meinem Schreiben v. 20.1.09 an die Arge zum Zwecke eines “Einstweiligen Rechtsschutz” – wie mir vom Sozialgericht empfohlen – und mit einer generösen Frist zur Beantwortung zum 4. Feb. 09 bedacht, meldet sich die Fa. Kompaqt bei mit der – jawohl – Einladung zu einem Gespräch im Kompetenzzentrum in der Poccistrasse. Wohlgemerkt, ‘Kompetenz’ ist bei der Arge und assoziierten Organisationen als Euphemismus zu verstehen.

Aber nochmals langsam zum Mitschreiben: eine Fristsetzung zur Beantwortung eines Schreibens wird mit einer Einladung zu einem Gespräch beantwortet. Das ist köstlich.

Das Gespräch war heute und hier meine Antwort in Email v. 5. Feb. 09:

 

An die Fa. Kompaqt

 

Fristsetzung bis Mittwoch, 11. Feb. 2009

 

Sehr geehrte Frau Holzer,

Auf mein Schreiben vom 20. Jan. 09 an die Arge luden Sie mich mit Ihrem Schreiben vom 29. Jan. zu einem Gespräch am 5. Feb. 09 bei der Kompaqt ein. Im Ihrem Schreiben hiess es, “Ich möchte mit Ihnen über Ihr Schreiben vom 20.01.2009 Antrag auf “Einstweiligen Rechtsschutz” mit Ihnen sprechen.” (sic!, und Schreiben nicht unterzeichnet).

In meinem Schreiben hatte ich um einen Bescheid bis zum 4. Feb. 09 gebeten. Ein Bescheid ist schriftlich, Frau Holzer. Und die Gepflogenheiten gebieten es, auf ein Schreiben schriftlich zu antworten.

Soweit ich mit der Semantik der deutschen Sprache vertraut bin, bezieht sich das Personalpronomen Nominativ “ich” auf einen selber. Das Gespräch wurde aber zu mindestens 95% seitens der Kompaqt von einem beisitzenden Herren in grauem Haar geführt; Sie sassen lediglich da. Dieser Herr war offensichtlich völlig unvorbeitet oder gab es vor, zu sein, begann er doch mit der Frage, um was es gehe!

Noch etwas zum Thema Stil, werte Frau Holzer. Wenn ich im eigenen Interesse einen Antrag auf “ER” bei der Arge stelle, dann nimmt es sich ein wenig befremdend aus, wenn Sie in besagtem Schreiben die üblichen Drohungen der Arge schablonenhaft einsetzen: ” Dies ist eine Einladung nach dem § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch …. usw. usw.” Ihr Schreiben hat wieder einmal die völlige Dilettanz und Unprofessionalität der Arge unter Beweis gestellt.

Ich habe noch einmal mein damaliges Schreiben angehängt und erwarte schriftlichen Bescheid bis zum Mittwoch, 11. Feb. 09.

 

Mit besten Grüssen

Email an Alexander Amann (Arge München) 12/01/2009

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Sehr geehrter Herr Amann,

Wie Sie sich vielleicht erinnern, bin am 30.9.08 von Ihnen zu der Vorstellung der Fa. Ingeus am 16.10.08 in München eingeladen worden. Die Firmenvorstellung erfolgte dann mittels einiger Dias aus einem Laptop von einem Arge Mitarbeiter. Vorschlag für die Zukunft: es gibt so tolle Sachen wie Power Point oder für Leute mit Stil Apple’s Keynote. Das wirkt dann professionell. Diese Apps sind nicht schwer zu bedienen; Flash ginge auch, allerdings etwas schwieriger.

Dem damaligen Einladungsschreiben lag ein Infoblatt über die Fa. Ingeus bei. Daraus ging hervor, dass es sich um ein Pilotprojekt handelt und weiters las es sich gut insofern es “… ganz auf Sie, auf Ihre Person, Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse, Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt …” ist.

Bei allem Respekt, werter Herr Amann, Sie müssen das geschrieben habe, ohne auch nur ein Wort meines Werdeganges gelesen zu haben. Dazu später. Aber wenn ich das Businessmodell der Arge bislang richtig interpretiere, konzentriert es sich doch eher auf Statistikbereinigung.

Bei besagter Firmenvorstellung war niemand der Fa. Ingeus präsent! Etwas seltsam. Und noch seltsamer wurde es, als zum Ende der 45-minütigen Vorstellung die Unterzeichnung einer Eingliederungsvereinbarung gefordert wurde. Das erste Meeting bei der Ingeus wurde dann für ca. einen Monat später avisiert. Ich wiederhole: einen Monat; dazu später mehr. Aber es ist doch seltsam, eine Vertragsunterschrift zu verlangen, ohne die Vertragsinhalte und -ausschlüsse offen zu legen. Würde dies Ihrer Meinung einer Rechtsprüfung standhalten?

n der Tat fand Mitte November dann ein Meeting bei der Ingeus in der Karlstrasse statt und ca. zehn Tage später (das Ganze zwischendurch gewürzt mit einer peinlichen Emailpanne der Arge, ehem) stand fest, die Ingeus ist in keiner Weise auf meine Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten. Der Grund: Ingeus ist NICHT FÜR QUALIFIKATIONSMASSNAHMEN zuständig.

Wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten meinen beruflichen Werdegang nachzulesen, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich seit nunmehr 18 Jahren im Tourismus tätig bin und hier fehlt mir lediglich eine Weiterqualifizierung durch einen GDS-Kurs für Amadeus oder Galileo. Unabdingbar in westlichen Ländern; nur die Ingeus ist nicht für Weiterqualifizierung zuständig und zahlt dies auch nicht.

Seit August bin ich bemüht einen solchen Kurs zu arrangieren; allein die Arge interessiert es nicht. Emails werden von Thomas Rott nicht beantwortet. Der Arge München Geschäftsführer Michael Baab scheint es auch nicht für nötig zu befinden, auf eine Email zu reagieren. Ist dies verwunderlich? Nein, es ist müssig von der Arge auch nur den Schein irgendeiner Professionalität zur erwarten.

Ich rief am Donnerstag, 8.1.09 das Sozialgericht München an und erfuhr von einer Klageeinreichungsfrist von einem Monat! Interessant, finden Sie nicht auch, Herr Amann. Dies wird mich nicht von einer Klage gegen die Arge abhalten. Hierbei erfuhr ich auch, dass jemand gegen die Handhabung der Personaldaten bei der Ingeus klagen wird.

Da ich die Öffentlichkeit über Alles schätze, habe ich diese Email auf einem Blog veröffentlicht. Der Einfachheit halber antworten Sie doch einfach hier; sofern Sie sich bemüssigt fühlen. Und keine Antwort ist auch eine Antwort. Ich sehe dennoch mit froher Erwartungshaltung Ihrer qualifizierten Antwort entgegen. Ach ja, vielleich könnten Sie noch Herrn Geschäftsführer Michael Baab etwas motivieren. Wir könnten dann zusammen das „Field of Fascination” von Ingeus Chef Herrn Teichmann eruieren.

Mit besten Grüssen

Email v. 22.12.08 an Arge München – unbeantwortet 12/01/2009

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CC > ARGE München – Orleansplatz 11 - 81667 München

Geschäftsführer: Michael Baab
________________________
Herr Rott,
Ich hatte eine Eingliederungsvereinbarung mit der Arge am 23.6.2008 unterzeichnet. Im Laufe der kommenden Wochen erhielt ich von Ihnen mehrere Jobangebote. Darunter auch drei im Bereich Tourismus, in dem ich ja tätig bin seit nunmehr 18 Jahren (15 davon in Südasien). Bei diesen Jobangeboten galt als eine Voraussetzung die Kenntnis des CRS Amadeus.

Am 25. Aug.nahm ich direkten Kontakt mir der Fa. Amadeus auf, um Kursmöglichkeiten zu eruieren. Am 8. Sept. teile ich Ihnen in einer Email von einer Kursmöglichkeit mit. Diese Email blieb unbeantwortet. Ich sandte eine zweite Email am 18. Sept. und erhielt von Ihnen am 19. Sept. die folgende Antwort: “wir können nur Fortbildungsangebote fördern, bei welchen der Kursträger bei der Agentur für Arbeit zertifiziert ist. Dies ist nach meiner Überprüfung bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Amadeus Air Reservation nicht der Fall.

Sie können aber noch bei Interesse zur Sicherheit nochmal selber dort anfragen und eine Maßnahmenummer verlangen (dies wäre die Bestätigung für die Zertifizierung)”


Dies teilte ich der Fa. Amadeus mit und erhielt als Antwort, dass in Einzelfällen sehr wohl Kurse gefördert worden sind. Sie schrieben dazu am 29. Sept. “eine Förderung mit dem Erhebungsbogen für Maßnahmen im Einzelfall wird von uns nicht durchgeführt.”

Daraufhin suchte ich herum und nahm Kontakt mit der Fa. Didact in München auf, die einen exakt passenden Kurs anbietet. Ich wandte mich am 9. Okt. mit dieser Neuigkeit an Sie zusammen mit Kontaktdaten und Kontaktperson bei der Didact. Ihre Resonanz darauf??? Nichts! Gar nichts. Welche Kaste muss man haben, um von Ihnen mit einer Antwort bedacht zu werden?

Herr Rott, eine Eingliederungsvereinbarung gilt für beide Seiten. Wenn sie einseitig gilt nennt man das im deutschen Sprachgebrauch einen Befehl. Sie scheinen die einseitig auszulegen.


Für Mitte Oktober erhalte ich eine Einladung in die Räume der Arge in Pasing zur Vorstellung einer neuen Firma. Die Ingeus wird vorgestellt mit ein paar Dias; von einem Arge Mitarbeiter; in 45 Minuten; keine Details!. Am Ende steht die Unterzeichnung einer neuen Eingliederungsvereinbarung an, obwohl meine erste noch bis 23. Dez. läuft. Wir würden mehr über die Fa. Ingeus erfahren in etwa einem Monat, hiess es vom Arge Mitarbeiter.

So kam es auch im November dazu, und hier durfte/musste ich feststellen, das die Ingeus keine Qualifizierungsmassnahmen unterstützt (laut Email von Alexander Brüch, Ingeus).

Ich hatte Sie am 16 Dez. noch einmal per Email angeschrieben, da die Didact laut Auskunft der Geschäftsführerin Frau Braun mittlerweile das Kursangebot umgestellt hat. Hierin teilte ich Ihnen mit, ich könne ab 7. Jan. 2009 an einem Kurs teilnehmen. Bis dato habe ich von Ihnen nichts gehört. Wohl aber habe ich kurioserweise zeitgleich einen Brief von der Ingeus vom 16. Dez. erhalten. Zu einem Gespräch, damit noch mehr Zeit verloren geht.

Ich bin auf das Stärkste verwundert mit welcher Verlässlichkeit Sie einer Korrespondenz aus dem Weg gehen und hinten herum mir eine Massnahme angedeien lassen, die mich an den Punkt Null bringt. Völlig negiert, was in der Zwischenzeit passiert ist. Ihnen war mein Bemühen um einen einschlägigen Kurs klar, und Sie drücken mich in eine ganz andere Schiene. Völlig gleichgültig. Ihr Verhalten ist schlicht charakterlos.


Ich teile Ihnen hiermit klar mit: Sollte ich am 7. Jan. 2009 nicht an dem Weiterbildungskurs bei der Didact teilnehmen können – und alle Details und URLs mit Tel. Nr. von Frau Braun liegen Ihnen vor – werden ich gegen die Arge klagen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie einreichen. Es entzieht sich meiner Vorstellungskraft, warum Sie sich im Öffentlichen Dienst befinden. Selbstverständlich sind Sie nicht mehr zuständig für mich.

 


Mit besten Grüssen
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Die Email blieb bislang unbeantwortet!
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